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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 23|2021

Update Arbeitsrecht 23|2021 vom 17.11.2021

Leitsatzreport

LAG Berlin-Brandenburg: Streiks auch ohne Vereinbarung eines Notdienstes

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021, 12 Ta 1310/21

Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG)

Leitsatz des Gerichts:

Das Ausbleiben des Abschlusses einer Notdienstvereinbarung führt nicht dazu, dass die gerichtliche Untersagung des Arbeitskampfes beansprucht werden kann. Der Abschluss einer Notdienstvereinbarung ist keine konstitutive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Durchführung von Streiks.

Bei einem Streit der Arbeitskampfparteien über den Umfang des Notdienstes kann das Gericht eine Notdienstregelung treffen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass das Gericht anstelle einer Unterlassungsverfügung die Verpflichtung zur Einrichtung eines bestimmten Notdienstes aufzugeben hat.

Hintergrund:

Ein Betreiber von psychiatrischen Krankenhäusern und Tageskliniken wurde von einer Gewerkschaft mit mehreren Warnstreiks überzogen, die die Gewerkschaft im Mai, im August und im September 2021 durchführte. Dabei bot die Gewerkschaft dem Krankenhausbetreiber an, eine von ihr vorbereitete Notdienstvereinbarung abzuschließen, die aber trotz Verhandlungen nicht zustande kam. Für einen letzten viertägigen Warnstreik im September 2021 war in dem Notdienstangebot für eine Reihe von Stationen bzw. Tageskliniken überhaupt kein Notdienst vorgesehen. Der Krankenhausbetreiber beantragte daraufhin beim Arbeitsgericht Cottbus im Eilverfahren, der Gewerkschaft Streikmaßnahmen zu untersagen, solange keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen worden wäre. Das Arbeitsgericht Cottbus wies den Antrag zurück (Beschluss vom 22.09.2021, 6 Ga 18/21). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg untersagte der Gewerkschaft zwar auch nicht die weitere Durchführung von Streiks, verpflichtete sie aber zur Einrichtung eines Notdienstes in bestimmten Stationen bzw. Tageskliniken während des nächsten, bereits geplanten Streiks.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021, 12 Ta 1310/21

 

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