UPDATE
ARBEITSRECHT
Ausgabe
ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 03|2022

Update Arbeitsrecht 03|2022 vom 09.02.2022

Arbeit und Soziales

Kinderzuschlag steigt auf 209,00 EUR

Ab Januar 2022 beträgt der Höchstbeitrag für den Kinderzuschlag 209,00 EUR monatlich pro Kind.

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ARBEITSRECHT

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