Update Arbeitsrecht 02|2025 vom 28.02.2025
Arbeit und Soziales
Chancen für Jugendliche im Übergangssektor
Fast 2,9 Mio. Menschen zwischen 20 und 34 Jahren haben keine formale Berufsausbildung. Die Chancen, sie rasch in eine Ausbildung zu bringen, werden möglicherweise unterschätzt.
28.02.2025. Für junge Menschen ohne Ausbildungsabschluss gibt es eine Vielzahl von Förderangeboten, die insgesamt den sog. „Übergangssektor“ ausmachen.
Durch Maßnahmen des Übergangssektors sollen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz berufsbezogene Grundkenntnisse erwerben, z.B. durch betriebliche Praktika, oder Schulabschlüsse nachholen.
Eine aktuelle, bundesweit vom 14.10.2024 bis zum 30.11.2024 durchgeführte Befragung von 1.540 Fachkräften, die mit geförderten jungen Menschen im Übergangssektor zusammenarbeiten, legt nahe, dass möglicherweise ein erheblicher Anteil der Geförderten recht bald eine reguläre Ausbildung beginnen könnte.
Zur Ausbildungsfähigkeit ihrer Schützlinge meinen die sie begleitenden Fachkräfte nämlich, dass 26,3 Prozent sofort eine Ausbildung beginnen könnten, d.h. hier fehlt es nur an einem Ausbildungsplatz. Und weitere 36,4 Prozent könnten eine Ausbildung mit professioneller Begleitung aufnehmen. Nur etwas mehr als ein Drittel (37,3 Prozent) sind dazu nach Ansicht der befragten Fachkräfte dazu noch nicht in der Lage.
Diese optimistische Einschätzung ist bemerkenswert, da gleichzeitig eine große Mehrheit von 88 Prozent der Befragten der Meinung ist, dass die individuellen Voraussetzungen der jungen Menschen in den vergangenen fünf Jahren schwieriger geworden sind.
Eine ähnlich große Mehrheit der Befragten meint, dass auch ihre eigene Arbeit bzw. die Arbeit im Übergangssektor allgemein in den letzten fünf Jahren schwerer geworden ist.
Nach den Wünschen für ihre eigene Arbeit befragt, d.h. danach, wofür man gerne mehr Kapazitäten hätte, gaben 83 Prozent der Fachkräfte an, dass sie gerne mehr Zeit für die Arbeit mit den Jugendlichen hätten.
Eine Schlussfolgerung aus diesen Befunden könnte lauten, dass man mehr jungen Menschen als bisher die Möglichkeit geben sollte, eine Ausbildung zu beginnen, möglicherweise auch im Rahmen der seit August 2024 für geltenden „Ausbildungsgarantie“ für förderungsberechtigte junge Menschen gemäß § 78 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), d.h. der außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |



