Update Arbeitsrecht 03|2025 vom 31.03.2025
Arbeit und Soziales
Vorschläge der Schlichter für den Tarifstreit im öffentlichen Dienst
Seit einigen Monaten laufen die Tarifverhandlungen für die 2,5 Mio. Beschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber, bislang ohne Ergebnis. Jetzt gibt es einen Schlichtungsvorschlag.
31.03.2025. In die derzeit geführten Tarifgespräche sind ver.di und dbb mit recht „sportlichen“ Forderungen hereingegangen: Verlangt wurden eine Lohnerhöhung von acht Prozent, mindestens aber von 350,00 EUR pro Monat, sowie drei zusätzliche freie Tage (und für Gewerkschaftsmitglieder vier).
Dem wollten Bundesinnenministerin Faeser als Vertreterin des Bundes und Karin Welge für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wegen der damit verbundenen Mehrkosten nicht zustimmen.
Daher kam man auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht zusammen. Die Arbeitgeberseite erklärte die Verhandlungen am 17.03.2025 für gescheitert und leitete das für solche Fälle von den Tarifparteien vertraglich geregelte Schlichtungsverfahren ein.
Tarufvertragliche Rechtsgrundlage ist die "Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren (Bund, VKA, ver.di)", vom 25.10.2011.
Die Schlichtungskommission, die an einem geheim gehaltenen Ort tagt, wird aktuell durch den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und den früheren Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) geleitet.
Ihr gehören neben den beiden Vorsitzenden je zwölf Mitglieder der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaftsseite an.
Stimmberechtigt im Falle eines Patts ist derzeit turnusmäßig der von der Arbeitgeberseite benannte Kommissionsvorsitzende Roland Koch.
Während der Verhandlungen der Schlichtungskommission darf nicht gestreikt werden, d.h. es besteht Friedenspflicht.
Wie am Freitag letzter Woche bekannt wurde, hat die Schlichtungskommission eine zweistufige Lohnerhöhung von zunächst drei Prozent ab April 2025, mindestens aber um 110,00 EUR vorgeschlagen, und eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent ab Mai 2026. Außerdem soll ab 2026 die Jahressonderzahlung erhöht werden.
Darüber hinaus soll es die künftig möglich sein, die Arbeitszeit - freiwillig - auf bis zu 42 Stunden pro Woche zu erhöhen.
Beschäftigte, die nicht in Kliniken oder Pflegeheimen arbeiten, sollen die Möglichkeit erhalten, Teile ihrer Jahressonderzahlung in freie Tage umzutauschen.
Ab 2027 soll es einen weiteren Urlaubstag geben. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 27 Monate betragen, d.h. recht lang sein.
Über die Vorschläge der Schlichtungskommission müssen die Tarifparteien am 05.04.2025 weiter verhandeln.
Da die Tarifparteien in der Schlichtungskommission vertreten sind, und weil vor einer Schlichtung meist schon länger ohne Erfolg verhandelt wurde, werden die Empfehlungen einer Schlichtungskommission in den meisten Fällen von den Tarifparteien angenommen.
tagesschau.de, Schlichter für Lohnplus in zwei Stufen, Stand 28.03.2025
tagesschau.de, Wie die Schlichtung abläuft. Stand 24.03.2025
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Einigungsempfehlung Schlichtung, 28.03.2025
dbb beamtenbund und tarifunion, Fakten aus der Schlichtung mit Bund und Kommunen, 28.03.2025
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |



