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ARBEITSRECHT
Ausgabe
ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 06|2025

Update Arbeitsrecht 06|2025 vom 30.06.2025

Arbeit und Soziales

Bundesregierung beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Am 29.10.2025 hat die Bundesregierung die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit eine Erhöhung des Mindestlohns ab Anfang 2026.

31.10.2025. Obwohl sich die SPD im Bundestagswahlkampf für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15,00 EUR stark gemacht, ist es bekanntlich dazu nach der Wahl nicht gekommen.

Für die von der SPD ins Spiel gebrachte Möglichkeit, die gesetzlich für die Fortschreibung des Mindestlohns fachlich verantwortliche Mindestlohnkommission durch eine gesetzgeberische Anhebung auf 15,00 EUR zu umgehen, konnte sich die CDU/CSU als größerer Koalitionspartner nicht erwärmen.

Daher machte auch 2025 die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zuständige, paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Mindestlohnkommission ihre Arbeit.

Sie legte Ende Juni 2025 ihren turnusmäßigen Bericht vor (s. dazu Update Arbeitsrecht 06|2025).

Darin wurde vorgeschlagen, den Mindestlohn im Laufe der kommenden zwei Jahre 2026 und 2027 in zwei Schritten anzuheben, nämlich 

  • ab dem 01.01.2026 um 1,08 EUR auf 13,90 EUR, und 
  • ab dem 01.01.2027 um 0,70 EUR auf 14,60 EUR.

Diesen Vorschlag bzw. Beschluss der Kommission hat die Bundesregierung nunmehr durch die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ umgesetzt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Bundeskabinett beschließt Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, 29.10.2025

 

Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn

Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
 

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