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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 01|2023

Update Arbeitsrecht 01|2023 vom 11.01.2023

Leitsatzreport

Thüringer LAG: Streit über den Inhalt eines (unstreitig zugegangenen) Schreibens

Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2022, 4 Sa 123/21

§ 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 138 Zivilprozessordnung (ZPO); § 37 Abs.1 Satz 1 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)

Leitsatz des Gerichts:

Weist eine Partei den Zugang einer Briefsendung bei der Gegenpartei nach und behauptet, Inhalt sei ein bestimmtes Schreiben (hier: Geltendmachung) gewesen, reicht einfaches Bestreiten des konkreten Inhaltes nicht aus; die Gegenpartei kann und muss erklären, welchen anderen Inhalt die Briefsendung gehabt haben soll.

Hintergrund:

Eine Krankenschwester, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) richtete, hatte ihren Arbeitgeber auf eine tarifliche Jahressonderzahlung für 2019 verklagt. Gemäß einem auf den 23.04.2020 datierten Einlieferungsbeleg über die Aufgabe einer Briefsendung bei der Post mit einer bestimmten Sendungsnummer hatte die Krankenschwester ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übersandt, und am folgenden 24.04.2020 hatte eine Angestellte des Arbeitgebers eine Briefsendung mit dieser Sendungsnummer angenommen. Die Krankenschwester behauptete, in der Briefsendung sei ein Schreiben gewesen, mit welchem sie den Arbeitgeber zur Auszahlung der Sonderzahlung für 2019 aufgefordert hatte. Das bestritt der Arbeitgeber und berief sich auf die sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 37 Abs.1 Satz 1 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Danach verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Dieses Argument überzeugte weder das Arbeitsgericht Nordhausen (Urteil vom 28.04.2021, 2 Ca 1153/20) noch das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG), die den Arbeitgeber zur Zahlung verurteilten (Thüringer LAG, Urteil vom 07.12.2022, 4 Sa 123/21).

Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2022, 4 Sa 123/21

 

Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfrist 

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