Update Arbeitsrecht 06|2025 vom 30.06.2025
Arbeit und Soziales
Reguläre Beschäftigung auf dem Vormarsch
Atypische Formen der Beschäftigung nehmen weiter ab, die Tätigkeit im Normalarbeitsverhältnis nimmt weiter zu.
30.06.2025. Für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind „prekäre“ Formen der Beschäftigung ein Problem. Denn von Minijobs, befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeit für Zeitarbeitsfirmen kann man im Allgemeinen nicht gut leben.
Da der Arbeitsmarkt in Deutschland allerdings seit längerem schon in guter Verfassung ist, jedenfalls aus Arbeitnehmersicht, nimmt auch die Arbeit in regulären Beschäftigungsverhältnissen weiter zu und die atypische Beschäftigung dementsprechend weiter ab.
Das Statistische Bundesamt erfasst „Normalarbeitsverhältnisse“ als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf einer unbefristeten Stelle mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche, wobei die Arbeit unmittelbar für den Arbeitgeber geleistet wird, d.h. unter Ausschluss der Leiharbeit.
Dementsprechend gelten als „atypische“ Formen der Beschäftigung befristete Arbeitsverhältnisse, Minijobs und Teilzeitarbeit bis zu 20 Wochenstunden sowie die Zeitarbeit.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der atypisch beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2010 noch bei 22,6 Prozent und ist seitdem deutlich gesunken., nämlich auf 17,2 Prozent (2024).
Dabei sank der Anteil befristet beschäftigter Arbeitnehmer von 2010 bis 2024 von 8,1 Prozent auf 5,9 Prozent.
Arbeiteten 2010 immerhin 14,1 Prozent der Beschäftigten in einer nicht substantiellen Teilzeit, d.h. für maximal 20 Stunden pro Woche, waren es 2024 nur noch 10,9 Prozent.
Auch der Anteil der Minijobber sank in dieser Zeit deutlich, von 7,2 Prozent (2010) auf 4,2 Prozent (2024).
Nicht ganz so stark ist der Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Beschäftigten gesunken. Nachdem die Zeitarbeit 2017 den höchsten Anteil mit 2,5 Prozent der Beschäftigten hatte, betrug ihr Anteil 2024 nur noch 2,1 Prozent.
Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags
Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung
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