HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Leih­ar­beit

In­for­ma­tio­nen zum The­ma Leih­ar­beit: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
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Leih­ar­beit ist das - in der Re­gel zeit­lich be­grenz­te - Aus­lei­hen ei­nes Ar­beit­neh­mers zur Ar­beit in dem Be­trieb ei­nes Drit­ten, des "Ent­lei­hers".

Statt von Leih­ar­beit spricht man auch von Zeit­ar­beit oder von Ar­beit­neh­mer­über­las­sung. Bei der Leih­ar­beit bzw. Ar­beit­neh­mer­über­las­sung fal­len Ar­beits­ver­trag und Ar­beits­leis­tung aus­ein­an­der: Der Ar­beits­ver­trag des Leih­ar­beit­neh­mers be­steht mit dem Ver­lei­her, die Ar­beits­leis­tung er­folgt beim Ent­lei­her.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zum The­ma Leih­ar­beit fin­den Sie un­ter dem Stich­wort "Ar­beit­neh­mer­über­las­sung".

Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017

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