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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 20|2023

Update Arbeitsrecht 20|2023 vom 04.10.2023

Leitsatzreport

LAG Nürnberg: Nachweis des Zugangs einer Kündigung, die mit Einwurf-Schreiben übersandt wird

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 15.06.2023, 5 Sa 1/23

§ 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Leitsatz des Gerichts:

Der ordnungsgemäße Auslieferungsbeleg mit der Unterschrift eines Postbediensteten erbringt den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens zum Zeitpunkt der üblichen Postzustellzeiten.

Hintergrund:

Eine angestellte Zahnärztin mit einem Quartalsgehalt von 30.272,70 EUR brutto war gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarung ordentlich kündbar mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Quartalsende. Mit Schreiben vom 28.09.2021 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben wurde, so jedenfalls ein Zustellungsnachweis der Deutschen Post AG, der Klägerin am 30.09.2021 zugestellt. Die Zahnärztin bestritt den Zugang der Kündigung an diesem Tag und klagte auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.03.2022 aufgelöst worden war. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass bei Übersendung eines Schriftstücks per Einwurf-Schreiben und bei gleichzeitiger Vorlage des Einlieferungsbelegs unter Reproduktion des ordnungsgemäß unterzeichneten Auslieferungsbelegs ein Nachweis des ersten Anscheins für den Zugang dieses Schriftstücks beim Empfänger spreche (Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 23.11.2022, 4 Ca 4439/21). Die dagegen gerichtete Berufung der Zahnärztin hatte vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg keinen Erfolg.

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 15.06.2023, 5 Sa 1/23

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