Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwalt Arbeitsrecht
   Arbeitsrecht aktuell
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln




Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln

  Benjamin Biere
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln

Telefon: 0221 – 709 07 18
Telefax: 0221 – 709 07 31


E-Mail: koeln@hensche.de

Wegbeschreibung

Wir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die seit 1997 bundesweit tätig ist und vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht Prozesse betreut. Die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht verfügen über langjährige praktische Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir unterstützen Sie in Köln gerne in folgenden Fragen:

  • Arbeitsverträge:

Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge von A bis Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht. Falls nötig ermitteln wir die auf Sie anwendbaren Tarifverträge.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeitsproblemen.

  • Geschäftsführerverträge:

Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt, etwa wegen variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung, unterstützen wir Sie gerne.

In diesen und ähnlichen Fragen sind wir auch auf seiten von Gesellschaften tätig.

  • Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen:

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d.h. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen, bei der Vermeidung von Sperrzeitproblemen und bei anderen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen.

In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie rechtssichere Lösungen bei der Urlaubsabgeltung und der Aufhebung oder Umstaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Entsprechend Ihren Wünschen überprüfen wir Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.

  • Vorbereitung von Kündigungen:

Wir beraten Sie im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden.

Je nach Lage des Einzelfalls prüfen und gestalten wir dabei Fragen eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutzes und des allgemeinen Kündigungsschutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle rechtlichen Formalitäten der Betriebsratsanhörung

  • Kündigungsschutzprozesse:

Wir bereiten Kündigungsschutzprozesse gründlich vor, um einen für unsere Auftraggeber bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Dazu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich z.B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers realistisch einschätzen zu können.

Falls von unseren Mandanten gewünscht versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage, eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einer Abfindungslösung besteht. Lässt sich die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses nicht vermeiden, betreuen wir diesen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Dabei besprechen wir schwierige prozessuale Entscheidungen vorab in unserem spezialisierten Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Aufgrund unserer breiten und langjährigen Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen sind wir jederzeit in der Lage, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen, um unsere Auftraggeber vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren und ihnen ein juristisch und wirtschaftlich optimales Prozessergebnis zu gewährleisten.

  • Arbeitsgerichtliche Prozesse:

Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Arbeitsrecht und mit angrenzenden Spezialmaterien befasst und verfügen daher über breite praktische Erfahrungen mit arbeitsgerichtlichen Prozessen, die wir bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite führen. In beamtenrechtlichen Streitigkeiten sind wir auch vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.

Falls gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen, übernehmen wir für Sie die anwaltliche Vertretung z.B. bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, in Kündigungsschutzprozessen, Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Wir verfügen auch über langjährige Erfahrungen mit gerichtlichen Diskriminierungsstreitigkeiten.

  • Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts:

Auch wenn Sie als Personalverantwortlicher oder als Arbeitnehmer "nur" ganz alltägliche Fragen bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses haben, beraten wir Sie gerne, so beispielsweise wenn es um die Arbeitszeitgestaltung oder das Arbeitszeitrecht geht, um Lohn- und Gehaltsfragen, um eine Versetzung oder um die Urlaubsgewährung oder -abgeltung.

Wir unterstützen Sie auch in allen Fragen der Betriebsverfassung, d.h. in Fragen, die das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebrat betreffen, die tägliche Arbeit des Betriebsrats und seine im Gesetz festgelegten Mitbestimmungsrechte.

  • Mutterschutz und Elternzeit:

Schwangere und junge Mütter müssen eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren, und sie wünschen sich oft eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Beides führt immer wieder zu Konflikten, am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen, und auch Arbeitgeber sollten die mutterschaftsbedingte Auszeit ihrer Arbeitnehmerinnen realistisch planen.

Wir beraten und vertreten daher Schwangere, junge Mütter und frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Teilzeitwünsche.

  • Insolvenzarbeitsrecht:

Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist seit langem das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers.

Wir klären mit Ihnen gemeinsam alle Fragen, die für Sie als Arbeitnehmer oder als Vertreter eines insolventen Unternehmens aufgrund der Insolvenz wichtig sind, und erarbeiten rechtssichere Lösungen, insbesondere im Zusammenhang mit offenen Lohnansprüchen, dem Insolvenzgeld, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Aufstellung eines Sozialplans vor und nach der Insolvenzeröffnung.

  • Mobbing:

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen, die Sie als Mobbingbetroffener oder als Vorgesetzter oder Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben.

Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Fragen des Mobbing zu tun haben, z.B. im Zusammenhang mit einer Mobbingbeschwerdestelle, sind wir gerne für Sie anwaltlich tätig. 

  • Schulung und Fortbildung für Betriebsräte:

Wer sich als Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen engagiert, muss dazu nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts sowie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun. Damit Betriebsräte fachlich "auf Augenhöhe" mit dem Arbeitgeber verhandeln können, haben sie das Recht und die Pflicht, sich fortzubilden.

Die Anwälte unserer Kanzlei bieten seit langem Fortbildungen für Betriebs- und Personalräte an. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Kanzlei: Schulung und Fortbildung für Betriebsräte.

  • Unsere Leistungen:

Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei, wenn dies sinnvoll ist.

Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie wie bereits erwähnt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozeßkostenhilfe. 

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Gebühren

  • So können Sie uns erreichen:

Unser Kölner Büro in der Innenstadt können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen:

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Köln
Hansaring 61, 50670 Köln
Telefon: 0221 – 709 07 18
Telefax: 0221 – 709 07 31
E-Mail: koeln@hensche.de
Anfahrt

Bitte sprechen Sie uns telefonisch an, wenn Sie eine rasche anwaltliche Unterstützung benötigen, da wir Ihnen dann die Unterlagen nennen können, die wir brauchen, um mit unserer Arbeit möglichst schnell beginnen zu können. Dabei handelt es sich meistens um Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen und dergleichen.

Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG)

Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.

In unserer Kanzlei arbeiten deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Rechtsanwaltskammer Celle, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 3. November 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10