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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln
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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Benjamin Biere Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hensche Rechtsanwälte Kanzlei Köln Hansaring 61 50670 Köln
Telefon: 0221 – 709 07 18 Telefax: 0221 – 709 07 31
E-Mail: koeln@hensche.de
Wegbeschreibung |
Wir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die seit 1997 bundesweit tätig ist und vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht Prozesse betreut. Die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht verfügen über langjährige praktische Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir unterstützen Sie in Köln gerne in folgenden Fragen:
Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge von A bis Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht. Falls nötig ermitteln wir die auf Sie anwendbaren Tarifverträge.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeitsproblemen.
Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt, etwa wegen variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung, unterstützen wir Sie gerne.
In diesen und ähnlichen Fragen sind wir auch auf seiten von Gesellschaften tätig.
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Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen:
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d.h. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen, bei der Vermeidung von Sperrzeitproblemen und bei anderen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen.
In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie rechtssichere Lösungen bei der Urlaubsabgeltung und der Aufhebung oder Umstaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Entsprechend Ihren Wünschen überprüfen wir Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.
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Vorbereitung von Kündigungen:
Wir beraten Sie im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden.
Je nach Lage des Einzelfalls prüfen und gestalten wir dabei Fragen eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutzes und des allgemeinen Kündigungsschutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle rechtlichen Formalitäten der Betriebsratsanhörung
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Kündigungsschutzprozesse:
Wir bereiten Kündigungsschutzprozesse gründlich vor, um einen für unsere Auftraggeber bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Dazu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich z.B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers realistisch einschätzen zu können.
Falls von unseren Mandanten gewünscht versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage, eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einer Abfindungslösung besteht. Lässt sich die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses nicht vermeiden, betreuen wir diesen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Dabei besprechen wir schwierige prozessuale Entscheidungen vorab in unserem spezialisierten Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Aufgrund unserer breiten und langjährigen Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen sind wir jederzeit in der Lage, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen, um unsere Auftraggeber vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren und ihnen ein juristisch und wirtschaftlich optimales Prozessergebnis zu gewährleisten.
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Arbeitsgerichtliche Prozesse:
Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Arbeitsrecht und mit angrenzenden Spezialmaterien befasst und verfügen daher über breite praktische Erfahrungen mit arbeitsgerichtlichen Prozessen, die wir bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite führen. In beamtenrechtlichen Streitigkeiten sind wir auch vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.
Falls gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen, übernehmen wir für Sie die anwaltliche Vertretung z.B. bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, in Kündigungsschutzprozessen, Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Wir verfügen auch über langjährige Erfahrungen mit gerichtlichen Diskriminierungsstreitigkeiten.
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Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts:
Auch wenn Sie als Personalverantwortlicher oder als Arbeitnehmer "nur" ganz alltägliche Fragen bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses haben, beraten wir Sie gerne, so beispielsweise wenn es um die Arbeitszeitgestaltung oder das Arbeitszeitrecht geht, um Lohn- und Gehaltsfragen, um eine Versetzung oder um die Urlaubsgewährung oder -abgeltung.
Wir unterstützen Sie auch in allen Fragen der Betriebsverfassung, d.h. in Fragen, die das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebrat betreffen, die tägliche Arbeit des Betriebsrats und seine im Gesetz festgelegten Mitbestimmungsrechte.
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Mutterschutz und Elternzeit:
Schwangere und junge Mütter müssen eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren, und sie wünschen sich oft eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Beides führt immer wieder zu Konflikten, am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen, und auch Arbeitgeber sollten die mutterschaftsbedingte Auszeit ihrer Arbeitnehmerinnen realistisch planen.
Wir beraten und vertreten daher Schwangere, junge Mütter und frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Teilzeitwünsche.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist seit langem das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Wir klären mit Ihnen gemeinsam alle Fragen, die für Sie als Arbeitnehmer oder als Vertreter eines insolventen Unternehmens aufgrund der Insolvenz wichtig sind, und erarbeiten rechtssichere Lösungen, insbesondere im Zusammenhang mit offenen Lohnansprüchen, dem Insolvenzgeld, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Aufstellung eines Sozialplans vor und nach der Insolvenzeröffnung.
Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen, die Sie als Mobbingbetroffener oder als Vorgesetzter oder Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben.
Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Fragen des Mobbing zu tun haben, z.B. im Zusammenhang mit einer Mobbingbeschwerdestelle, sind wir gerne für Sie anwaltlich tätig.
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Schulung und Fortbildung für Betriebsräte:
Wer sich als Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen engagiert, muss dazu nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts sowie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun. Damit Betriebsräte fachlich "auf Augenhöhe" mit dem Arbeitgeber verhandeln können, haben sie das Recht und die Pflicht, sich fortzubilden.
Die Anwälte unserer Kanzlei bieten seit langem Fortbildungen für Betriebs- und Personalräte an. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Kanzlei: Schulung und Fortbildung für Betriebsräte.
Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei, wenn dies sinnvoll ist.
Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie wie bereits erwähnt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozeßkostenhilfe.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Gebühren.
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So können Sie uns erreichen:
Unser Kölner Büro in der Innenstadt können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Köln Hansaring 61, 50670 Köln Telefon: 0221 – 709 07 18 Telefax: 0221 – 709 07 31 E-Mail: koeln@hensche.de Anfahrt
Bitte sprechen Sie uns telefonisch an, wenn Sie eine rasche anwaltliche Unterstützung benötigen, da wir Ihnen dann die Unterlagen nennen können, die wir brauchen, um mit unserer Arbeit möglichst schnell beginnen zu können. Dabei handelt es sich meistens um Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen und dergleichen.
Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG)
Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.
In unserer Kanzlei arbeiten deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Rechtsanwaltskammer Celle, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00
Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg
und Stuttgart erreichen:
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499
Kontakt:
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E-Mail: berlin@hensche.de
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Gutleutstraße 169 - 171
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Fax: 069 / 71 03 30 05
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E-Mail: hamburg@hensche.de
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HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
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Letzte Überarbeitung: 3. November 2011
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Berlin, 03.02.2012 Kündigungsschutz:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10
München, 02.02.2012 Altersdiskriminierung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11
Berlin, 31.01.2012 Betriebsrat:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
Berlin, 27.01.2012 Befristung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)
Berlin, 25.01.2012 Europarecht:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)
Köln, 24.01.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11
Frankfurt, 23.01.2012 Mobbingklage:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10
Berlin, 20.01.2012 Geschäftsführer:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11
Hannover, 19.01.2012 Weihnachtsgeld
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10
Berlin, 17.01.2012 Bewerberdiskriminierung
Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister
Berlin, 13.01.2012 HIV-Infektion:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11
Berlin, 13.01.2012 Betriebsratswahl:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10
Berlin, 11.01.2012 BAT Altersstufen:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09
Berlin, 10.01.2012 CGZP-Tarifverträge:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11
München, 05.01.2012 Aufhebungsvertrag:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10
Berlin, 03.01.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11
Berlin, 20.12.2011 Sozialauswahl:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10
Stuttgart, 05.12.2011 Kündigung:
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10
Berlin, 23.11.2011 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte
Berlin, 05.11.2011 Kündigungsschutzklage:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11
München, 02.11.2011 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10
Frankfurt, 26.10.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11
Frankfurt, 21.10.2011 Fristlose Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10
Hamburg, 23.09.2011 Kündigung:
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11
Berlin, 14.09.2011 BAT-TVöD:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)
Frankfurt, 13.09.2011 Altersgrenzen:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)
Berlin, 12.09.2011 Chefarzt:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10
Hannover, 09.09.2011 Arbeitszeitbetrug:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10
Berlin, 08.09.2011 Whistleblowing:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)
Berlin, 06.09.2011 Bonus - Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09
Frankfurt, 05.09.2011 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10
Berlin, 02.09.2011 GlobeGround Berlin:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11
Frankfurt, 31.08.2011 Kündigung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Hamburg, 25.08.2011 Probezeitkündigung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11
Frankfurt, 23.08.2011 Kündigung und Vollmacht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09
Berlin, 17.08.2011 Beleidigung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10
Köln, 29.07.2011 Kündigungsverzicht:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10
Frankfurt, 20.07.2011 Abmahnung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10
Hannover, 12.07.2011 Betriebsratsanhörung:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10
Berlin, 01.07.2011 Fristlose Kündigung:
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10
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