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Benachteiligung eines Betriebsrats durch Verweigerung der Festanstellung
31.01.2012. Mitglieder des Betriebsrats müssen dem Arbeitgeber immer wieder einmal "auf die Nerven" gehen und genießen daher einen speziellen Kündigungsschutz als Betriebsratsmitglieder. Allerdings greift diese besondere Absicherung des Arbeitsverhältnisses nur ein, wenn es um eine Kündigung geht. Gegenüber dem Auslaufen eines zeitlich befristeten Arbeitsvertrags hilft der beste Kündigungsschutz nicht.
Immerhin gibt es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) allgemein gehaltene Regelungen, die Betriebsräte vor Benachteiligungen schützen sollen. An sich kann auch die unterbliebene Übernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in ein Dauerarbeitsverhältnis eine solche verbotene Benachteiligung sein. Anders als eine Kündigung, die klar im Raum steht, ist eine solche "Benachteiligung durch Unterlassung" aber sehr schwer nachzuweisen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zeigt (Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11).
- Haben befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Festanstellung?
- LAG Berlin-Brandenburg: Die Beweislast für eine Benachteiligung durch verweigerte Festanstellung trägt der Betriebsrat
Haben befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Festanstellung?
Gemäß § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Mitglieder des Betriebsrates wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Eine Benachteiligung ist eine Schlechterstellung von Betriebsratsmitgliedern im Verhältnis zu anderen, vergleichbaren Arbeitnehmern, die nicht sachlich begründet ist, sondern ihren Grund in dem Betriebsratsamt hat.
Dieses Verbot der Schlechterstellung ist keine unwichtige Gesetzesvorschrift. Hinter ihr steht nämlich Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft.
Aber folgt aus § 78 Satz 2 BetrVG und/oder aus Art.7 der Richtlinie 2002/14/EG auch ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Das LAG Berlin-Brandenburg meint zwar im Prinzip „Ja“, macht den Betroffenen den Nachweis einer Benachteiligung aber nicht leicht.
LAG Berlin-Brandenburg: Die Beweislast für eine Benachteiligung durch verweigerte Festanstellung trägt der Betriebsrat
Im Streitfall war der Kläger auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages als Telefonagent für ein Call Center tätig und wurde etwa nach der Hälfte der Vertragslaufzeit Betriebsratsvorsitzender. Als sein Arbeitsvertrag auslief und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollte, klagte er auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages.
Damit blieb er jedoch vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 15.06.2011, 10 Ca 4964/11) und dem LAG ohne Erfolg. Er konnte nämlich nicht nachweisen, dass er gerade wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht übernommen worden war. Der Arbeitgeber konnte belegen, dass er sich bei der Personalplanung an der Kundennachfrage orientierte, und er hatte andere, mit dem Kläger vergleichbare Arbeitnehmer trotz guter Leistungen ebenfalls nicht in eine Festanstellung übernommen. Außerdem hatte er auch die Verträge anderer Betriebsratsmitglieder entfristet, so dass ihm auch an dieser Stelle nicht vorgeworfen werden konnte, er wollte Betriebsräte ausgrenzen.
Fazit: Der Kläger hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt (Az.: 7 AZN 1992/11). Ob sie Erfolg hat, ist offen. Befristet beschäftigten Betriebsräten ist zu raten, möglichst frühzeitig möglichst viele Informationen darüber zu sammeln, welche vergleichbaren Arbeitnehmer aus einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat - Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
- Arbeitsrecht aktuell: 18/086 Aufhebungsvertrag mit Abfindung für Betriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 16/017 Abmahnung bei Verstoß gegen Betriebsverfassung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/227 Entfristungsanspruch für den Betriebsrat?
- Arbeitsrecht aktuell: 12/351 Betriebsrat und befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 11/041 LAG Köln: Benachteiligung eines Betriebsratsmitgliedes
- Arbeitsrecht aktuell: 10/149 Benachteilung von Betriebsräten durch Prozesskosten?
Letzte Überarbeitung: 11. April 2018
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