Update Arbeitsrecht 12|2025 vom 31.12.2025
Leitsatzreport
LAG Köln: Beweis der Arbeitsunfähigkeit nach Erschütterung des Beweiswerts eines AU-Bescheinigung
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2025, 6 SLa 19/25
§§ 3, 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Leitsatz der Redaktion:
Ist der Beweiswert der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Lohnfortzahlungsklage erschüttert und trägt der Arbeitnehmer zu seinen Beschwerden schlüssig vor, ist der behandelnde Arzt zu der Frage der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Zeuge zu hören.
Hintergrund:
Ein Schlosser arbeitete von November 2022 bis Mitte Juli 2024 bei einem Personaldienstleister. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis am 14.06.2024 fristgemäß zum 15.07.2024. Der Schlosser arbeitete nach dem Zugang der Kündigung zunächst weiter, doch gab es Ende Juni 2024 Meinungsverschiedenheiten über die Gewährung bzw. Nichtgewährung von Freizeitausgleich. Vom 27.06.2024 war der Schlosser bis zu seinem Ausscheiden am 15.07.2024 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Arbeitgeber zweifelte den Beweiswert der Bescheinigungen an, woraufhin der Schlosser Zahlungsklage erhob. Das Arbeitsgericht Aachen wies die Klage auf Entgeltfortzahlung ab, da der Kläger zu seinen Beschwerden nichts vorgetragen hatte (Urteil vom 05.12.2024, 6 Ca 2433/24). Die Berufung des Schlossers hatte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln Erfolg, nachdem der Kläger hier erstmals seine Beschwerden geschildert hatte. Sie bestanden in Herzrasen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und einer depressiven Verstimmung infolge eines Konflikts am Arbeitsplatz. Die als Zeugin vernommene Ärztin bestätigte diese Symptome, verbunden mit Angaben zu einem von ihr an zwei verschiedenen Tagen diagnostizierten deutlich erhöhten Blutdruck. Aufgrund dieser glaubhaften Zeugenaussage hob das LAG das Urteil des Arbeitsgerichts auf und gab der Entgeltfortzahlungsklage statt.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2025, 6 SLa 19/25
Handbuch Arbeitsrecht: Krankheit
Handbuch Arbeitsrecht: Vergütung bei Arbeitsausfall
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