Update Arbeitsrecht 11|2025 vom 30.11.2025
Leitsatzreport
LAG Mecklenburg-Vorpommern: Ordentliche Kündigung wegen vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.09.2025, 5 SLa 9/25
§ 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Leitsatz des Gerichts:
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen wie auch zur ordentlichen Kündigung darzustellen. Das gilt für den vorsätzlichen Missbrauch von Stempeluhren ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausfüllen entsprechender Formulare.
Hintergrund:
Eine Diplomingenieurin für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik war seit Anfang 2021 bei dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Sachbearbeiterin Maschinenbau/Technische Gebäudeausrüstung tätig. Arbeitszeiten waren grundsätzlich elektronisch mit einem personengebundenen Chip an den Datenterminals in den Dienstgebäuden zu buchen. Bei Abweichungen der Arbeitszeiten von der elektronischen Erfassung konnten Arbeitszeiten auch in Absprache mit dem Vorgesetzten gesondert bzw. anders als elektronisch erfasst gebucht werden. Für drei Arbeitstagen im Oktober 2023 beantragte die Angestellte einen um mindestens 60 Minuten früheren Arbeitsbeginn als dieser elektronisch erfasst worden war. Wie sich im Ergebnis einer vom Arbeitgeber durchgeführten Anhörung herausstellte, waren diese Zeiterfassungen unrichtig. Mit Schreiben vom 12.02.2024 kündigte das Land das Arbeitsverhältnis ordentlich und schob später vorsorglich mit Schreiben vom 13.08.2024 eine weitere ordentliche Kündigung nach. Das Arbeitsgericht Schwerin gab der Kü
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.09.2025, 5 SLa 9/25
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |



