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Das Impressum für Freiberufler

Freiberufler, die auf einer eigenen Webseite Ihre Dienstleistungen anbieten bzw. darauf aufmerksam machen, müssen laut § 5 Abs.1 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum auf eben jener Seite zur Verfügung stellen.
Dabei gelten die grundsätzlichen Pflichtangaben, wie Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation (mehr zu den Pflichtangaben finden Sie hier: FAQ zum Inhalt des Impressums).
Bei Freiberuflern liegt das besondere Augenmerk auf dem § 5 Abs.1 Nr.5 TMG. Hier sind spezielle Angaben für Berufe aufgezählt, deren Ausübung und Bezeichnung besonders geregelt sind. Damit sind beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gemeint, bei denen es spezielle berufsrechtliche Vorschriften gibt. Auch freiberufliche Apotheker, Ärzte und Architekten sind eingeschlossen.
Laut § 5 Abs.1 Nr.5 a) TMG müssen Angaben über die zuständige Kammer gemacht werden. Ein in Köln ansässiger Rechtsanwalt müsste demnach die Rechtsanwaltskammer Köln in seinem Impressum angeben. Außerdem müssen die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat in dem sie verliehen wurde Teil des Impressums sein (§ 5 Abs.1 Nr.5 b) TMG). Zusätzlich muss auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen hingewiesen und diese zugänglich gemacht werden (§ 5 Abs.1 Nr.5 c) TMG). Dazu bindet man am besten einen entsprechenden Link in sein Impressum ein.
Bei Vorliegen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer Wirtschafts-Identifikationsnummer muss auch diese angegeben werden. Die Steuernummer muss nicht in das Impressum eingetragen werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur ein Verstoß gegen das TMG sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Um ein rechtssicheres Impressum mit allen nötigen Inhalten für Freiberufler zu erstellen, nutzen Sie am besten unseren kostenlosen Impressum-Generator.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Das Impressum auf "Social Media" Profilen
- Das korrekte Impressum für den Verein
- Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Google Analytics
- FAQ zum Inhalt des Impressums
Letzte Überarbeitung: 19. Juli 2017
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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