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Besonderes Vertrauen ist kein Sachgrund für eine Befristung

04.11.2022. Nach § 14 Abs.2 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) kann ein Arbeitsverhältnis bei Neueinstellungen ohne Sachgrund auf höchstens zwei Jahre befristet werden. Bestand das Arbeitsverhältnis hingegen bereits, muss einer der acht in § 14 Abs. 1 TzBfG aufgeführten Sachgründe vorliegen. In einem Fall stellte sich die Frage, ob eine Befristung auch dann auf der "Eigenart der Arbeitsleistung" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG beruhen kann, wenn der Arbeitnehmer eine besonders verantwortungsvolle Managementposition bekleidet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in seinem Urteil vom 1. Juni 2022, 7 AZR 151/21, abgelehnt.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 22/2022 BAG: Sachgrundbefristung wegen der „Eigenart der Tätigkeit“ bei Managementaufgaben?
Letzte Überarbeitung: 4. November 2022
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