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Verbesserung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Luftverkehr
23.09.2020. Die Bundesregierung hat im Januar 2020 einen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Ziel, die routinemäßige Sicherheitsüberprüfung von Personen zu verbessern, die in dem zivilen Luftverkehr sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 10.01.2020, Bundestag Drucks.19/16428).
Dies begründet die Bundesregierung damit, dass der zivile Luftverkehr in besonderem Maße von der Gefahr terroristischer Angriffe betroffen ist. Gründe dafür sind die Symbolträchtigkeit des Luftverkehrs, die hohen Opferzahlen im Falle eines Anschlags, die erheblichen unmittelbaren und mittelbaren wirtschaftlichen Schäden, insbesondere auch für die Infrastruktur, sowie das große Interesse der Medien an diesem Thema.
Insbesondere sei die Sicherheit nicht nur von außen, sondern besonders von innen durch sogenannte Innentäter bedroht (BT Drucks.19/16428, S.10). Dies sind Personen, die beruflich einen privilegierten Zugang zu den Einrichtungsabläufen des Luftverkehrs besitzen. Hier sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass terroristische Vereinigungen gezielt versuchen, diese Personen zu rekrutieren und ihre kriminellen Vorhaben von innen zu verwirklichen.
Dabei sind die potentiellen Beweggründe der Innentäter vielfältig: Sie können selbst Anhänger extremistischer politischer oder religiöser Weltanschauungen sein, persönliche Beziehungen zu solchen Gruppen pflegen oder aus finanziellen und/oder kriminellen Gründen wie Bestechung oder Erpressung motiviert sein (BT Drucks.19/16428, S.10).
Die Bundesregierung sieht sich daher in der Pflicht, auch aufgrund internationaler Vereinbarungen, effektive Maßnahmen gegen mögliche Innentäter zu ergreifen. Wichtig ist hier nach geltendem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller luftsicherheitsrelevanten Personen (§ 7 LuftSiG). Laut Bundesregierung können die Luftsicherheitsbehörden nach derzeitiger Gesetzeslage aber bestimmte sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, bei ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht berücksichtigen. So haben sie keinen Zugriff auf bestimmte Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes, und auch Auskünfte aus dem Erziehungsregister und aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind derzeit nicht verfügbar (BT Drucks.19/16428, S.10).
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Luftsicherheitsbehörden künftig einen Zugriff auf diese Daten an die Hand zu geben, um die Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu verbessern.
Der Bundestag hat das Gesetz mit einigen Änderungen durch den Innenausschuss angenommen. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD. Dagegen stimmen FPD und Linke, Bündnis90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der FDP, die Zuverlässigkeitsprüfung für Privatpiloten und Luftsportler abzuschaffen, scheiterte am Widerstand aller anderen Fraktionen.
Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, vom 22. April 2020 (BGBl I S.840) verkündet und in Kraft getreten ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, vom 22. April 2020 (BGBl I S.840)
- Pressemitteilung des Deutschen Bundestages: Bundestag ändert Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 10.01.2020, Bundestag Drucks.19/16428
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
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