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Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Nach dem "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" hat jeder Bürger mit einem ausländischen Abschluss einen Anspruch auf Prüfung seiner Qualifikation. Innerhalb von nur drei Monaten sollen die jeweils zuständigen Behörden und Kammern überprüfen, ob die Berufsqualifikation einem inländischen Beruf gleichwertig ist. Dabei kann neben der Ausbildung auch Berufserfahrung entscheidend sein.
Fehlen Teilqualifikationen, muss der Antragsteller informiert werden, damit er sich nachqualifizieren kann. Das neue Verfahren soll für alle Berufe gelten, die vom Bund geregelt werden dürfen. Damit ist erstmals auch für Ausbildungsberufe nach dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung ein Prüfungsanspruch geplant. Außerdem soll es eine zentrale Telefon-Hotline für Migranten geben, die beim Weg durch den "Verfahrensdschungel" hilft.
Fazit: Nach langem Hin und Her hat die Bundesregierung endlich einen erfolgversprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Sie rechnet mit bis zu 285.000 Antragstellern. Vor allem hofft man auf Mediziner und qualifizierte Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich. Gerade hier fehlt Personal. Zwar werden auch Lehrer, Sozialberufe und Ingenieure dringend benötigt. Für das Recht dieser Berufe sind jedoch die Bundesländer zuständig.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsrecht aktuell: 17/293 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Arbeitsrecht aktuell: 16/236 Neues Integrationsgesetz unter dem Motto "Fördern und Fordern"
- Arbeitsrecht aktuell: 16/121 Modellprojekt für den Zugang von Nicht-EU-Ausländern zum Arbeitsmarkt
- Arbeitsrecht aktuell: 12/123 Blaue Karte EU
- Arbeitsrecht aktuell: 11/190 Personalgewinnungszuschlag und andere Goodies: Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund
- Arbeitsrecht aktuell: 10/250 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll reformiert werden
- Arbeitsrecht aktuell: 07/22a Hindernisse für die freie Berufsausübung beseitigt
- Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23.03.2011 zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Letzte Überarbeitung: 20. November 2020
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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