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Modellprojekt für den Zugang von Nicht-EU-Ausländern zum Arbeitsmarkt
11.04.2016. Bislang ist der deutsche Arbeitsmarkt Fachkräften aus außereuropäischen Ländern nur für Engpassberufe eröffnet. Das sind Berufe, die von der Bundesagentur für Arbeit auf die sog. "Positivliste" gesetzt wurden.
Das soll sich ab Herbst 2016 in Baden-Württemberg ändern. Dort will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen zusätzlichen Zuwanderungsweg für ausländische Fachkräfte testen.
Danach soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt davon abhängen, dass außereuropäische Bewerber durch Deutschkenntnisse und andere Kriterien mindestens 100 Punkte sammeln und damit den Nachweis ihrer Integrationsfähigkeit erbringen.
Das BMAS erhofft sich durch das Pilotprojekt Erkenntnisse für die zukünftige Steuerung der Fachkräftezuwanderung: BMAS, Punktebasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PUMA) in Baden-Württemberg, 26.02.2016.
- Welche Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern gibt es bislang in Deutschland?
- Modellprojekt: Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die keine Engpassberufe ausüben
- Rechtliche Rahmenbedingungen für das Modellprojekt
- Fazit: Richter Schritt in Richtung Integration
Welche Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern gibt es bislang in Deutschland?
Hochqualifizierte Fachkräfte, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen und in einem EU-Land arbeiten möchten, können das seit einigen Jahren unter erleichterten Voraussetzungen aufgrund der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25.05.2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Hochqualifizierten-Richtlinie).
Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten vor, hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten eine sog. Blaue Karte EU und damit einen befristeten Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn sie einen Mangelberuf ausüben und damit überdurchschnittlich gut verdienen. Dabei können die EU-Staaten selbst entscheiden, wie viele Hochqualifizierte sie über die Blaue Karte EU hereinlassen wollen. Das Vorbild für die Blaue Karte EU war die US-amerikanische Green Card.
In Deutschland wurde die Hochqualifizierten-Richtlinie zum 01.08.2012 umgesetzt. Seitdem können hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern auch in Deutschland eine Blaue Karte EU beantragen, und zwar auf der Grundlage von § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Nach dieser Vorschrift muss ein Antragsteller, wenn er in Deutschland mit einer Blaue Karte EU arbeiten möchte,
- ein in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss nachweisen,
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen und
- ein Gehalt von mindestens 49.600,00 EUR (2016) nachweisen, wobei die Gehaltsgrenze in sog. Mangelberufen nur 38.688,00 EUR (2016) beträgt; Mangelberufe üben z.B. Ärzte, Ingenieure, Naturwissenschaftler oder Mathematiker aus.
Die Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Deutsche Sprachkenntnisse muss man nicht nachweisen. Wird aber ein permanenter Aufenthaltstitel angestrebt, sind Deutschkenntnisse von Vorteil. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) verkürzt sich nämlich die Wartefrist von 33 Monaten auf 21 Monate (§ 19a Abs. 6 AufenthG).
§ 19a Abs. 6 AufenthG gilt nur für Akademiker. Für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gilt seit dem 01.07.2013 die Beschäftigungsverordnung (BeschV). Sie bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die bereits in Deutschland lebenden Nicht-EU-Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können (§ 1 Abs.1 BeschV). Ausländische Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung dürfen danach in Deutschland, wenn die Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat, dass die Besetzung der offenen Stellen mit ausländischen Bewerbern "arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar" ist (§ 6 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BeschV).
Dazu hat die Bundesagentur für Arbeit eine Engpassanalyse erstellt und auf dieser Grundlage eine Positivliste erarbeitet. Zu den dort genannten "Engpassberufen" zählen derzeit mehr als 130 Berufe, vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Mechatronik- und in Elektroberufen, aber auch Berufe der Gebäude- und Versorgungstechnik. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss der Bewerber neben der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen.
Modellprojekt: Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die keine Engpassberufe ausüben
Mit dem Punktebasierten Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PUMA) möchte das Arbeitsministerium erreichen, dass künftig auch solche Nicht-EU-Ausländer mit einem qualifizierten Berufsabschluss eine Arbeitserlaubnis erhalten können, die keinen "Engpassberuf" ausüben.
Allerdings soll diese Möglichkeit nur bestehen, wenn die ausländische Fachkraft neben einem Abschluss und einem Arbeitsplatzangebot weitere Voraussetzungen vorweisen kann, die ihre sog. Integrationsfähigkeit betreffen.
Konkret müssen Bewerberinnen und Bewerber über festgelegte Voraussetzungen mindestens 100 Punkte erreichen, die ihre Integrationsfähigkeit belegen sollen. Die zentrale Anforderung ist dabei die Sprache. Liegen fortgeschrittene Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) vor, ist ein Direktzugang zum deutschen Arbeitsmarkt möglich (100 Punkte).
Bei geringeren Deutschkenntnissen (Niveau A2 oder B1) soll eine Zulassung zum Arbeitsmarkt nur erfolgen, wenn die Bewerber noch zusätzliche punktebringende Kriterien erfüllen. Die Kriterien können beliebig kombiniert werden, um die benötigte Gesamtpunktzahl von 100 Punkten zu erreichen. 50 Punkte können bspw. durch einen Voraufenthalt oder eine Verwandtschaft in Deutschland gesammelt werden. 25 Punkte gibt es für Englisch- oder Französisch-Kenntnisse oder einen Bildungs- oder Erwerbsaufenthalt im EU-Ausland. Mindestens 25 Punkte müssen jedoch durch Deutschkenntnisse erzielt werden, d.h. bei Deutschkenntnissen unterhalb des Niveaus A2 ist kein Arbeitsmarktzugang möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach diesen Kriterien über eine hinreichende Integrationsfähigkeit verfügen und das Berufsanerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, sollen nach Vorstellung des BMAS künftig in einen Bewerberpool aufgenommen werden. Die Arbeitgeber sollen dadurch Zugriff auf „vorgeprüfte“ Bewerber bekommen, die je nach Arbeitsbedarf kurzfristig nach Deutschland einreisen und dort arbeiten dürfen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Modellprojekt
Für den Testlauf des Modelprojekts wird kein neues Gesetz geschaffen. Stattdessen stützt sich das BMAS auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen.
Die BeschV sieht nämlich in § 6 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BeschV vor, dass ausländische Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung in Deutschland arbeiten dürfen, wenn die Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat, dass die Besetzung der offenen Stellen mit ausländischen Bewerbern "arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar" ist. Dies wird bislang nur für "Engpassberufe" bejaht. Die Liste mit Engpassberufen möchte das BMAS künftig um die PUMA-Kriterien ergänzen.
Fazit: Richter Schritt in Richtung Integration
Mangelnde Sprachkenntnisse von Einwanderern führen zur Abschottung gegenüber der deutschen Gesellschaft und schlimmstenfalls zu Ghettobildung. Und auf dem deutschen Arbeitsmarkt läuft ohne Deutsch wenig bis nichts. Angesichts der technischen und sozialen Komplexität der heutigen Arbeitswelt sind die (früh-)industriellen Zeiten endgültig vorbei, in den Arbeitnehmer noch abschätzig als "Hände" bezeichnet werden konnten.
Es ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, die Zulassung von Nicht-EU-Ausländern zum deutschen Arbeitsmarkt nicht nur von "fachlichen" Qualifikationen abhängig zu machen, sondern ausreichende Deutschkenntnisse höher zu gewichten. PUMA ist daher eine sinnvolle Ergänzung zu der schon bestehenden Positivliste von Engpassberufen. Je nachdem, welche Ergebnisse das Pilotprojekt in Baden-Württemberg haben wird, könnte es auch auf andere Regionen Deutschlands ausgeweitet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Punktebasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PUMA) in Baden-Württemberg, 26.02.2016
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Punktebasiertes Modellprojekt zur Fachkräftezuwanderung ab Herbst 2016, Pressemitteilung vom 26.02.2016
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, FAQ Punktebasiertes Modellprojekt für ausländische Fachkräfte (PUMA)
- Bundesagentur für Arbeit, Positivliste Zuwanderung in Ausbildungsberufen, 29.02.2016
- Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25.05.2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Hochqualifizierten-Richtlinie)
- Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, Drs. 17/8682
- Arbeitsrecht aktuell: 20/094 Erleichterte Zuwanderung für ausländische Fachkräfte
- Arbeitsrecht aktuell: 18/007 Einwanderungsgesetz für ausländische Fachkräfte
- Arbeitsrecht aktuell: 12/123 Blaue Karte EU
- Arbeitsrecht aktuell: 11/190 Personalgewinnungszuschlag und andere Goodies: Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund
- Arbeitsrecht aktuell: 11/067 Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Letzte Überarbeitung: 4. Januar 2021
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