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Beispielrechnung 2: Kündigungsschutzklage
Führt der Rechtsanwalt auftragsgemäß einen Kündigungsschutzprozess, bei dem es um die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsverdienst von 2.500,00 EUR geht, beträgt der Streitwert nach der Rechtsprechung ein Quartalsgehalt, d.h. 7.500,00 EUR.
Die Rechtsanwaltsgebühren, die auf der Grundlage dieses Streitwertes anfallen, sind gleich hoch auf seiten des Klägers bzw. des klägerischen Anwalts wie auf seiten des Beklagten bzw. des Beklagtenanwalts.
Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet, kann der Rechtsanwalt 3,5 Gebühren abrechnen, nämlich eine Verfahrensgebühr (1,3), eine Terminsgebühr (1,2) und eine Einigungsgebühr (1,0). Eine einfache Gebühr (1,0-Gebühr) bei einem Streitwert von 7.500,00 EUR beträgt 412,00 EUR netto. Außerdem sind eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR für Post- und Telefonkosten sowie 19 % Umsatzsteuer zu zahlen.
Kündigungsschutzklage bei Bruttomonatsverdienst von 2.500 EUR
Erledigung durch Abfindungsvergleich
Gebührentatbestand | Gegenstandswert | Gebühr |
1,3 Verfahrensgebühr, KV Nr.3100 | 7.500,00 EUR |
535,60 EUR |
1,2 Terminsgebühr, KV Nr.3104 | 7.500,00 EUR |
494,40 EUR |
1,0 Vergleichsgebühr, KV Nr.1000, Nr.1003 | 7.500,00 EUR |
412,00 EUR |
Post- und Telekommunikationspauschale, KV Nr.7002 |
20,00 EUR | |
Zwischensumme |
1.462,00 EUR | |
19 % Umsatzsteuer |
277,78 EUR | |
Endbetrag der Rechnung |
1.739,78 EUR |
Letzte Überarbeitung: 27. September 2012
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