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05: Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV)

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (kurz: "SGB IV") enthält allgemeine, d.h. für alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung geltende Vorschriften.
Diese Vorschriften legen z.B. fest, wer als „Beschäftigter“ der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wer als Minijobber in „geringfügigem Umfang“ beschäftigt ist und was der Arbeitgeber bei der Anmeldung und Abführung der Sozialabgaben zu beachten hat. Außerdem enthält das SGB IV Regelungen dazu, wie die Träger der Sozialversicherung organisiert sind.
Nähere Informationen zu diesen Fragen finden Sie in unserem Online-Handbuch zum Arbeitsrecht unter den Stichworten "Beschäftigung, Beschäftigungsverhältnis", "Geringfügige Beschäftigung, Minijob", "Sozialversicherungsbeitrag, SV-Beitrag", "Sozialversicherungsmeldungen" und unter "Sozialversicherungspflicht".
Im folgenden werden nur einige besonders wichtige Vorschriften des SGB IV wiedergegeben. Sie betreffen den Begriff der versicherungspflichtigen Beschäftigung und die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, vollständige und verlässliche Fassungen des SGB IV und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster AbschnittGrundsätze und BegriffsbestimmungenErster TitelGeltungsbereich und Umfang der Versicherung
Zweiter Titel
Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Dritter TitelArbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |