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Zusage einer Bonuszahlung
21.07.2011. Grundlage von Bonuszahlungen sind oft jährliche Zielvereinbarungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Je nach dem, wie nahe der Arbeitnehmer an die vereinbarten Ziele herangekommen ist, fällt der Bonus dann mehr oder weniger hoch aus.
In einigen Unternehmen, so auch bei der ehemaligen Dresdner Bank AG, hängt die Höhe des Bonus zusätzlich auch davon ab, wieviel Geld der für alle Arbeitnehmer verfügbare Bonus-Topf im jeweiligen Jahr enthält, und diesen Topf legt der Arbeitgeber fest.
Die Festlegung der Größe des jährlichen Bonus-Topfes ist eine Leistungsbestimmung gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), mit der sich der Arbeitgeber selbst bindet. Ob sich die Dresdner Bank in diesem Sinne durch eine im Krisenjahr 2008 an alle Mitarbeiter versandte E-Mail verpflichtet hat und ob den Arbeitnehmer auf dieser Basis Bonuszahlungen zusteht, musste kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) München klären (Urteil vom 20.04.2011, 11 Sa 993/10).
Ein Unternehmensjurist klagte auf Bonuszahlungen für 2008 und berief sich auf die o.g. E-Mail, der zufolge der Bankvorstand für 2008 "ein Bonusvolumen in Höhe von 100 % des Bonusvolumens 2007" zugesagt hatte. Im Gegensatz zu einigen anderen Gerichten hielten das Arbeitsgericht München (Urteil vom 10.06.2010, 15 Ca 16589/09) und das LAG München diese Mitteilung für verbindlich und unwiderruflich. Denn sie sollte die Arbeitnehmer vom Abwandern abhalten, und dazu braucht es verbindliche Zusagen.
Fazit: Hängen Zielvereinbarungsprämien von der jährlichen Festsetzung eines Prämientopfs ab, kann eine E-Mail wie die hier streitige als rechtsverbindliche Erklärung zu verstehen sein. So hat daher auch das LAG Hamm entschieden (Urteil vom 06.10.2010, 3 Sa 854/10), doch haben andere Gerichte dieses Rundschreiben der Dresdner Bank anders bewertet und Prämienklagen abgewiesen. Solange das Bundesarbeitsgericht nicht anders entschieden hat, ist Ex-Arbeitnehmern der Dresdner Bank zur Klage zu raten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 20.04.2011, 11 Sa 993/10
- Landesarbeitsgericht München (Webseite)
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.10.2010, 3 Sa 854/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Bonus
- Handbuch Arbeitsrecht: Gratifikation
- Handbuch Arbeitsrecht: Zielvereinbarung
- Arbeitsrecht aktuell: 11/200 Bonus für Banker: BAG urteilt über Bonusstreit bei der ehemaligen Dresdner Bank
- Arbeitsrecht aktuell: 10/225 Arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Bonus durch schlüssiges Verhalten
- Arbeitsrecht aktuell: 09/110 Anspruch auf Bonus trotz Freiwilligkeitsvorbehaltes bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze
- Arbeitsrecht aktuell: 08/008 Bonuszahlungen bei unterlassener Zielvereinbarung
Letzte Überarbeitung: 14. Dezember 2020
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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