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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Webseminaren
§ 1. Webseminar-Anbieter
Veranstalter bzw. Seminaranbieter und damit Vertragspartner des Webseminar-Vertrags ist:
AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH
Länderallee 27, 14052 Berlin
Telefon: 030 - 26 55 83 56
E-Mail: service@afb-verlag.de
HRB 131385 B, Amtsgericht Charlottenburg
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Geschäftsführer: Dr. Martin Hensche
§ 2. Auftraggeber (Kunde)
Unsere Seminarangebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und Verbände, an öffentliche und karitative Einrichtungen sowie an deren Arbeitnehmervertretungen (z.B. Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen). Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können nicht Vertragspartner und zahlungspflichtige Kunden sein. Auch die Mitglieder einer betrieblichen Arbeitnehmervertretung wie z.B. Betriebsratsmitglieder können nicht Vertragspartner und zahlungspflichtige Kunden sein, sondern nur die durch sie vertretenen Arbeitnehmervertretungen (Organe der Betriebsverfassung bzw. Gremien).
Die Seminarteilnehmer sind als solche nicht Auftraggeber und Rechnungsadressaten.
§ 3. Rechtsverbindliche Buchung, Vertragsschluss, Rechnung
Mit dem Ausfüllen des Online-Bestellformulars für unsere Webseminare geben Sie noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Web Seminar-Vertrags ab.
Ein solches Angebot geben Sie vielmehr erst ab, indem sie auf den Bestell-Button klicken. Dabei handeln Sie rechtsgeschäftlich im Namen des Auftraggebers bzw. Kunden (siehe oben § 2).
Die Annahmeerklärung durch den Veranstalter bzw. Seminaranbieter erfolgt durch Übersenden einer Bestätigungs-E-Mail. Die Bestätigungs-E-Mail enthält alle Informationen zu der dem von Ihnen gebuchten Veranstaltung, u.a. den Namen des Seminarteilnehmers / der Seminarteilnehmerin.
Der Bestätigungs-E-Mail liegt eine Rechnung über die Teilnahmegebühr für das gebuchte Webseminar bei.
Die Rechnung ist an den Vertragspartner und zahlungspflichtigen Kunden gerichtet, der als Rechnungsadressat im Adressfeld der Rechnung genannt wird. Darüber hinaus enthält die Rechnung alle gesetzlich notwendigen Angaben zu dem Seminar im Sinne von § 14 Abs.4 Umsatzsteuergesetz (UStG), d.h. auch die abgerechnete Leistung und damit auch den Namen des Seminarteilnehmers / der Seminarteilnehmerin.
Der Vertragspartner und zahlungspflichtige Kunden stimmt gemäß § 14 Abs.1 Satz 6 UStG der ausschließlich elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.
§ 4. Teilnahmebedingungen, Absage durch den Vertragspartner, Person des Referenten
Sie haben die Möglichkeit, das gebuchte Webseminar vor dessen Durchführung abzusagen bzw. zu stornieren. Die Stornierung müssen Sie schriftlich oder per E-Mail erklären, so dass die Stornierungserklärung bis spätestens 14 Tage vor dem Tag des gebuchten Seminars bei uns eingeht. Bei einer Absage bis zu sieben Tagen vor dem Tag des gebuchten Seminars ist die Hälfte der Webseminar-Gebühr zu entrichten. Bei einer späteren Absage ist die vollständige Webseminar-Gebühr zu zahlen.
Sie haben als Vertragspartner die Möglichkeit, den Nachweis eines geringeren Schadens oder einer geringeren Wertminderung als der Pauschale zu führen.
Wir behalten uns vor, bei kurzfristiger Verhinderung des Referenten, insbesondere infolge einer Erkrankung, das Webseminar durch einen anderen Referenten durchzuführen.
§ 5. Umfang der Leistungen des Webseminar-Anbieters, Urheberrecht
Im Rahmen des Webseminar-Vertrags verpflichtet sich der Veranstalter bzw. Seminaranbieter dazu, das gebuchte Webinar als Online-Lehrveranstaltungen durchzuführen und zur Vorbereitung und Vertiefung vorab ein Skript zu dem Thema des Webinars an den Teilnehmer / die Teilnehmerin zu übersenden.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Veranstalter bzw. Seminaranbieter dazu, in angemessenem zeitlichen Umfang (etwa 15 Minuten) Fragen zu der Veranstaltung auch noch nach deren Beendigung durch die Referenten beantworten zu lassen.
Veranstalter bzw. Seminaranbieter und Referent / Referenten schulden keine anwaltlichen Beratungsleistungen mit Bezug auf konkrete Rechtsfälle. Solche anwaltlichen Beratungsleistungen sind vielmehr im Rahmen des Webseminar-Vertrags rechtlich unzulässig.
Der Veranstalter bzw. Seminaranbieter ist nicht verpflichtet, dem Vertragspartner bzw. Kunden oder den Seminarteilnehmern eine Kopie der während des Webseminars verwendeten Präsentation zur Verfügung zu stellen. Eine solche Pflicht trifft auch nicht den Referenten / die Referenten.
Der Veranstalter bzw. Seminaranbieter ist weiterhin weder verpflichtet noch dazu berechtigt, eine Aufzeichnung des Webseminars zu erstellen. Weder der Vertragspartner bzw. Kunde noch die Seminarteilnehmer können verlangen, eine solche Aufzeichnung zu erhalten.
Das Skript zu dem Thema des Webinars, das zur Vorbereitung und Vertiefung vorab an die Teilnehmer / Teilnehmerinnen übersandt wird, unterliegt in vollem Umfang dem Urheberrecht des Referenten und des Veranstalters. Jede Verwendung des Skripts, die über die Lektüre durch den angemeldeten Teilnehmer / die angemeldete Teilnehmerin hinausgeht, ist urheberrechtlich unzulässig. Unzulässig ist insbesondere die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, Verbreitung sowie Weiterleitung oder Zugänglichmachung des Skripts an Dritte.
§ 6. Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schriftform
Anderweitige Abmachungen, d.h. Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem Schriftformerfordernis.
Letzte Überarbeitung: 5. März 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
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