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Keine Benachteiligung von Teilzeitpiloten bei Überstundenzuschlägen

16.10.2023. Im vorliegenden Fall hatte ein Teilzeitpilot der Lufthansa CityLine Klage erhoben, da er aufgrund seiner Teilzeitbeschäftigung nicht in vollem Umfang von den Zuschlägen profitieren konnte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass solche einheitlichen Schwellenwerte gegen das Diskriminierungsverbot und den pro-rata-temporis-Grundsatz verstoßen. Eine Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften ist nur gerechtfertigt, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der hier jedoch nicht nachgewiesen werden konnte: EuGH, Urteil vom 19.10.2023, C-660/20 (Lufthansa CityLine)
Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 22|2023 EuGH: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden, Mehrarbeit
Letzte Überarbeitung: 27. März 2025
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