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Musterschreiben: Ablehnung eines Teilzeitantrags gemäß § 8 TzBfG
Stichworte: Arbeitszeitverringerung, Pflegezeit, Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
Weiterführende Stichworte: Arbeitsvertrag, Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit), Überstunden, Mehrarbeit
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Ablehnung eines Antrags auf Verkürzung der Wochenarbeitszeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)“.
Wenn Sie sich an dem Musterschreiben „Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit gemäß § 8 TzBfG" bzw. „Ablehnung eines Antrags auf Verkürzung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten klar ist. Wenn Sie sich daher nicht ganz sicher sind, ob Sie sich tatsächlich auf ein betriebliches Organisationskonzept berufen können, das dem Teilzeitantrag entgegensteht, sollten Sie sich lieber vorher anwaltlich beraten lassen, da Sie ansonsten damit rechnen müssen, auf Gewährung der Arbeitszeitverringerung mit Erfolg verklagt zu werden.
Bedenken Sie daher bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Text Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Unter welchen Umständen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit haben und wann nicht, können Sie in unserem Arbeitsrechtshandbuch unter dem Stichwort "Arbeitszeitverringerung" nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Durch Boten
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Musterstadt, XX.XX.20XX
Ihr Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit vom XX.XX.20XX
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am XX.XX.20XX beantragten Sie unter Bezugnahme auf § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Verringerung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 40 Stunden auf 20 Stunden. Dabei soll sich die verkürzte Arbeitszeit entsprechend Ihrem Antrag so auf Ihre fünftägige Arbeitswoche verteilen, dass jeweils vier Stunden am Vormittag abzuleisten sind und Ihre tägliche Arbeitszeit dementsprechend spätestens um XX.XX Uhr endet.
Bereits in dem Gespräch am XX.XX.20XX hatten wir erläutert, dass Ihrem Wunsch nach einer Arbeitszeitverringerung betriebliche Gründe im Sinne von § 8 Abs.4 TzBfG entgegenstehen.
Wie Ihnen bekannt ist, wird in unserem Betrieb nach einem klaren Organisationskonzept gearbeitet. Dieses besteht im Wesentlichen darin, dass die technischen Servicekräfte die überwiegend am Vormittag eingehenden Kundenaufträge entgegennehmen, in Form eines Service-Tickets dokumentieren dieses Service-Ticket dann am Nachmittag persönlich abarbeiten, um unseren Kunden einen optimalen Service aus einer Hand anzubieten ("one face to customer"). Mit diesem Organisationskonzept bzw. der damit verbundenen vollzeitigen Tätigkeit der Mitarbeiter in Ihrem Arbeitsbereich ist Ihr Wunsch nach Arbeitszeitverringerung nicht vereinbar, da Sie dann weit überwiegend nur noch Kundenaufträge telefonisch entgegennehmen, diese aber nicht mehr als Techniker abarbeiten würden. Schließlich würde die von Ihnen gewünschte Arbeitszeitverringerung das o.g. Organisationskonzept auch wesentlich beeinträchtigen.
Daher sehen wir uns bedauerlicherweise gezwungen, Ihren Antrag unter Wahrung der gesetzlichen Frist von einem Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung abzulehnen, da überwiegende betriebliche Gründe gemäß § 8 Abs.4 TzBfG entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 12. Juli 2020
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