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Musterschreiben: Einwilligung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen eines BEM
Arbeitgeber brauchen zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), auch wenn der Arbeitnehmer dem BEM an sich zustimmt, immer auch eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Arbeitnehmers gemäß Art.9 Abs.2 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Mit der Einwilligungserklärung stimmt der Arbeitnehmer der Verarbeitung seiner besonders schutzbedürftigen Gesundheitsdaten im Rahmen eines BEM zu.
Die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung ergibt sich daraus, dass Arbeitgeber datenschutzrechtlich kraft Gesetzes nur dazu verpflichtet sind, dem Arbeitnehmer ein BEM anzubieten. Ob der Arbeitnehmer einem BEM zustimmt, kann er frei entscheiden, und ein BEM daher auch jederzeit abbrechen. Deshalb benötigen Arbeitgeber für das eigentliche BEM immer eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers.
Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist nicht bereits in der Zustimmung des Arbeitnehmers zum BEM enthalten, d.h. sie ist in Form einer davon getrennten gesonderten Erklärung abzugeben. Die Einwilligungserklärung muss in der Regel schriftlich abgegeben werden (§ 26 Abs.2 Satz 3 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG). Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung jederzeit widerrufen (Art.7 Abs.3 DS-GVO). Über sein Widerrufsrecht muss der Arbeitnehmer bei Abgabe seiner Einwilligungserklärung in Textform informiert werden (Art.7 Abs.3 Satz 3 DS-GVO, § 26 Abs.2 Satz 4 BDSG).
Wir empfehlen Arbeitgebern, dass die von ihnen verwendete datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Absicherung des Arbeitnehmers den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass sich der Arbeitgeber ausschließlich auf die Einwilligung des Arbeitnehmers stützt, um die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen des BEM datenschutzrechtlich abzusichern.
Denn andernfalls, d.h. wenn die Berufung auf andere datenschutzrechtliche Erlaubnisse nicht ausgeschlossen wäre, hätte eine Widerrufserklärung möglicherweise keine rechtlichen Auswirkungen auf die weitere Datenverarbeitung. Sie wäre trotz des Widerrufs weiterhin (ganz oder teilweise) rechtmäßig, soweit sie durch andere Rechtsgrundlagen gerechtfertigt wäre. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen sind wenig wert, wenn sie nicht die einzige Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung sind. Der Verzicht auf andere datenschutzrechtliche Erlaubnisse sollte bereits in der Einladung zum BEM enthalten sein.
"Fa.
Muster GmbH
- Personalabteilung -
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Musterstadt, XX.XX.20XX
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Mit Schreiben meines Arbeitgebers, Fa. Musterfirma, vom XX.XX.20XX wurde ich ausführlich über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten informiert. Der Durchführung des BEM habe ich grundsätzlich zugestimmt.
Im Rahmen des geplanten BEM wird es voraussichtlich dazu kommen, dass einige meiner Gesundheitsdaten, die als besonders schutzbedürftige Daten im Sinne von Art.9 Abs.1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anzusehen sind, im verarbeitet werden. Zur Preisgabe dieser und ähnlicher Daten im Rahmen des BEM bin ich rechtlich nicht verpflichtet.
Bei den Gesundheitsdaten handelt es sich insbesondere um die Aufstellung von Fehlzeiten, um ärztliche und/oder psychologische Diagnosen, um Befund-Unterlagen, um ärztliche Stellungnahmen und Empfehlungen, um Therapieempfehlungen und Therapieberichte, um Einschätzungen meines Gesundheits- bzw. Krankheitszustandes durch mich selbst oder durch BEM-Teilnehmer, um Gesprächsprotokolle, um Berichte über Arbeitsversuche und über Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung, sowie um Dokumentationen über innerbetriebliche Maßnahmen wie Arbeitszeitänderungen, Aufgabenänderungen und/oder Versetzungen. Darüber hinaus werden auch andere personenbezogene Daten im Rahmen des BEM verarbeitet, wie insbesondere meine persönlichen Stammdaten sowie meine Sozialdaten.
Eine Verarbeitung dieser Daten kann durch Speicherung in einer (digital und in Papier geführten) BEM-Akte erfolgen, die von meiner allgemeinen Personalakte getrennt ist, sowie auch - ohne Speicherung in einem Dateisystem - dadurch, dass über diese Daten im Rahmen von BEM-Gesprächen gesprochen wird (§ 26 Abs.7 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG).
Die oben genannten Daten werden ausschließlich im Rahmen des BEM bzw. der Zwecksetzung des BEM verwendet, und zwar ausschließlich durch diejenigen Personen, mit deren Beteiligung an dem BEM ich mich einverstanden erklärt habe. Diese Personen unterliegen einer Pflicht zur Verschwiegenheit, die sie durch ausdrückliche persönliche Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht bestätigt haben.
Mein Arbeitgeber, Fa. Musterfirma, hat mir zugesichert, dass er die im Rahmen des BEM von mir offengelegten Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) ausschließlich auf der Grundlage dieser Einwilligung, die ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann (Art.7 Abs.3 DS-GVO), verarbeiten wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auf eine ggf. bestehende andere datenschutzrechtliche Rechtfertigung der Datenverarbeitung verzichtet.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung zwar nicht widerrechtlich, d.h. deren Rechtmäßigkeit wird durch den Widerruf nicht berührt (Art.7 Abs.3 Satz 3 DS-GVO). Im Falle eines Widerrufs darf der Arbeitgeber allerdings die von mir im Rahmen des BEM preisgegebenen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) ab sofort nicht mehr weiter verarbeiten.
Diese Daten und Unterlagen dürfen, soweit sie im Rahmen des BEM erhoben wurden, nur mit meiner Zustimmung an dritte Stellen (z.B. Behörden) weitergegeben werden.
Ich habe das Recht, die BEM-Akte jederzeit einzusehen. Im Übrigen können nur diejenigen Personen die BEM-Akte einsehen, deren Beteiligung am BEM ich zugestimmt habe. Die BEM-Akte bzw. alle im Rahmen des BEM erhobenen Daten werden spätestens drei Jahre nach Abschluss des BEM vernichtet oder an mich herausgegeben. Kopien dürfen nicht angefertigt werden.
Sollte ich die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung widerrufen oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, werden die BEM-Akte bzw. alle im Rahmen des BEM erhobenen Daten unverzüglich nach dem Widerruf bzw. meinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vernichtet.
Mit der Verarbeitung meiner oben genannten Daten im Rahmen des BEM bin ich einverstanden.
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Max Mustermann / Maria Mustermann
(Unterschrift)“
Letzte Überarbeitung: 16. Februar 2022
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