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Neuerungen in der Pflege ab 2023

31.05.2023. Durch die gesetzlichen Änderungen wird das Pflegegeld erstmals seit 2017 angehoben werden, und zwar um fünf Prozent ab Anfang 2024. Gleichzeitig werden die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um 5 Prozent angehoben, d.h. die Gelder, die für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Verfügung stehen.
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, zur freien Verwendung, z.B. um ehrenamtlich arbeitende Pflegepersonen finanziell zu unterstützen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad monatlich zwischen 316,00 EUR (Pflegegrad 2) und 901,00 EUR (Pflegegrad 5).
Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes kommt dann zu Anfang 2025. Dann steigen Pflegegeld und ambulante Sachleistungen nochmals um 4,5 Prozent.
Verbessert werden auch die Leistungen der Pflegeversicherung zugunsten von Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Hier werden die von der Pflegeversicherung übernommenen monatlichen Zuschläge ab Anfang 2024 erhöht. Konkret wird der von der Pflegeversicherung getragene Anteil an den Kosten je nach der Verweildauer des Pflegebedürftigen in der Einrichtung auf 15 Prozent (im ersten Jahr), auf 30 Prozent (im zweiten Jahr), auf 50 Prozent (im dritten Jahr) bzw. auf 75 Prozent (im vierten Jahr) angehoben.
Bereits ab Anfang Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung geändert. Während er für kinderlose Arbeitnehmer angehoben wird, sinkt er bei Arbeitnehmern mit Kindern bis zum 25. Lebensjahr je nachdem, wie viele Kinder man hat.
Der Pflegebeitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer beträgt ab Juli 2023 vier Prozent, während er für Arbeitnehmer mit einem Kind auf 3,4 Prozent gesenkt wird. Bei zwei oder mehr Kindern sinkt der Beitragssatz um 0,25 Punkte pro Kind.
Schließlich gibt es auch Verbesserungen beim sog. Pflegeunterstützungsgeld, das pflegende Angehörige erhalten, wenn sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern und daher vorübergehend nicht arbeiten können.
Von der Opposition im Bundestag und von den Sozialverbänden wird die Reform als unzureichend kritisiert.
Mit Blick auf die hohe Inflation sind die Leistungserhöhungen viel zu gering ausgefallen, so CDU-Abgeordnete Diana Stöcker, Ates Gürpinar von der Linkspartei und Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland.
tagesschau.de, Pflegereform beschlossen. "Kein perfektes Gesetz", Stand: 26.05.2023
Letzte Überarbeitung: 3. April 2025
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