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AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung: Arbeitsvertragliche Durchschnittsarbeitszeit ist unklar ohne Ausgleichszeitraum
Was ist eine "durchschnittliche" Arbeitszeit?
Fraglich ist, ob eine in AGB enthaltene Arbeitszeit- und Überstundenregelung für den Arbeitnehmer verständlich ist, wenn sie nur eine monatlich "durchschnittliche" Arbeitszeit festlegt. Effektive Arbeitszeit und effektiver Verdienst sind dann schwer vorherzusehen. Ob solche Klauseln daher unzulässig sind oder nicht, hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10).
Eine Sicherheitsfirma hatte in ihren AGB 150 Stunden „im monatlichen Durchschnitt“ vorgesehen. Der Tarifvertrag legte Vollzeitarbeit aber mit 160 Stunden fest. Ein Arbeitnehmer, der 188 Stunden monatlich arbeitete, klagte auf Feststellung einer Arbeitszeit von 188 Stunden. Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 20.01.2010, 2 Sa 996/09) hielt nur den "Durchschnitts-"Vorbehalt für unwirksam, womit es bei 150 Stunden blieb. Das BAG entschied, dass die tarifliche Arbeitszeit von 160 Stunden gilt.
Fazit: In AGB enthaltene Arbeitszeitvereinbarungen, die monatliche Durchschnittswerte angeben, sind unklar und damit insgesamt unwirksam, solange nicht verbindlich feststeht, innerhalb welcher Ausgleichszeiten sich ein solcher "Durchschnitt" ergeben soll. Daher war hier im Streitfall die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte maßgeblich, d.h. 160 Stunden. Arbeitgebern ist zu raten, Gehalt und Arbeitszeiten im beiderseitigen Interesse klar zu regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Überstundenregelung
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden, Mehrarbeit
- Arbeitsrecht aktuell: 18/260 Bezahlung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
- Arbeitsrecht aktuell: 10/216 Im monatlichen „Durchschnitt“ festgelegte Arbeitszeitvereinbarung ist unwirksam
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 21. Juni 2019
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