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Pflegezeitgesetz tritt am 01.07.2008 in Kraft
23.06.2008. Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz oder kurz "PflegeZG") wurde als Artikel 3 des "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" am 04.04.2008 verabschiedet. Es wird am 01.07.2008 in Kraft treten und einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich bringen.
Das PflegeZG räumt Arbeitnehmern erstmals das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit ein, wenn dies zur Pflege eines nahen Angehörigen erforderlich ist. Versuche der SPD im Gesetzgebungsverfahren, einen Anspruch auf bezahlten Pflegeurlaub gesetzlich festzuschreiben, konnten sich nicht durchsetzen.
Die Freistellung ist daher nach der geltenden Gesetzesfassung unbezahlt zu gewähren, d.h. ein Anspruch auf Vergütung ergibt sich nur aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder einer Vereinbarung (§ 2 Abs.3 PflegeZG).
Das PflegeZG sieht zwei Formen der unbezahlten Freistellung vor, nämlich die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen (§ 2 PflegeZG) und die Pflegezeit (§ 3 PflegeZG).
Arbeitnehmer, die eine von diesen Rechten Gebrauch machen, genießen Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit ausgeschlossen (§ 5 Abs.1 PflegeZG). In besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausnahmsweise für zulässig erklärt werden (§ 5 Abs.2 PflegeZG).
Dieser verstärkte Bestandsschutzes soll durch die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen mit Vertretungskräften (§ 6 PflegeZG) ausgeglichen werden. Die Einstellung als Vertretung für einen pflegebedingt verhinderten Arbeitnehmer ist ein § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergänzender Sachgrund für die Befristung von Arbeitsverhältnissen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Pflegezeit
- Arbeitsrecht aktuell: 14/362 Verbesserungen bei der Pflegezeit
- Arbeitsrecht aktuell: 08/071 Arbeit und Soziales: Gesetzesänderungen zum 01.07.2008
Letzte Überarbeitung: 28. Oktober 2014
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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