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Aktuelles Arbeitsrecht 2008: Europarecht, EuGH-Urteile, EU-Richtlinien
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Kommentare zum europäischen Arbeitsrecht 2008, insbesondere zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Juristische Bewertungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen deutscher Gerichte finden Sie in der Rubrik "Rechtsprechung", Kommentare zu arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen unter "Gesetzgebung" und Nachrichten aus der Arbeitswelt unter "Arbeit und Soziales".
Beiträge zum Thema "Europarecht" aus anderen Jahren finden Sie unter Arbeitsrecht 2019, Arbeitsrecht 2018, Arbeitsrecht 2017, Arbeitsrecht 2016, Arbeitsrecht 2015, Arbeitsrecht 2014, Arbeitsrecht 2013, Arbeitsrecht 2012, Arbeitsrecht 2011, Arbeitsrecht 2010, Arbeitsrecht 2009, Arbeitsrecht 2007, Arbeitsrecht 2006, Arbeitsrecht 2005, Arbeitsrecht 2004, Arbeitsrecht 2003, Arbeitsrecht 2002 und unter Arbeitsrecht 2001.
08/135 Betriebsteilübergang auch ohne Wahrung der organisatorischen Selbständigkeit | |
17.12.2008: In einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zu entscheidenden Fall, der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorliegt, hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinen Schlussanträgen vom 06.11.2008 die Ansicht vertreten, dass ein Betriebsteilübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG auch dann vorliegen kann, wenn die übernommenen Betriebsmittel und Arbeitskräfte nach ihrer Übertragung ihre bisherige organisatorische Selbständigkeit verlieren. Sollte der EuGH diesem Entscheidungsvorschlag seines Generalanwalts Mengozzi folgen, wären künftig mehr Fälle als bisher Betriebsteilübergänge im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi, vom 06.11.2008, C‑466/07 (Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH). |
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08/126 Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vor und nach der Geburt von 14 auf 18 Wochen | |
02.12.2008. Die EU-Kommission will die Mutterschutzrichtlinie (Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992) ändern. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub soll von derzeit 14 auf mindestens 18 Wochen verlängert werden. Sollte die Richtlinie in dieser Weise geändert werden, müsste auch das Mutterschutzgesetz (MUSchG) angepasst werden: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vom 03.10.2008. |
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08/120 Altersgrenze für Flugbegleiter | |
24.11.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor kurzem hat entschieden, dass eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für Flugbegleiter sachlich nicht gerechtfertigt im Sinne von § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und daher unwirksam ist. In diesem Verfahren legte das BAG außerdem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob die bis zum 30.04.2007 geltende Regelung des § 14 Abs.3 TzBfG mit dem Europarecht vereinbart ist. Nach dieser Regelung war die Befristung von Arbeitsverträgen mit 58jährigen oder älteren Arbeitnehmern generell ohne Sachgrund möglich: BAG, Beschluss vom 16.10.2008, 7 AZR 253/07 (A). |
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08/108 EuGH distanziert sich erneut vom Mangold-Urteil. | |
23.10.2008. Mit einem aktuellen Urteil ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Distanz zu seinem politisch und juristisch umstrittenen Urteil in der Sache Mangold gegangen (EuGH, Urteil von 22.11.2005, C-144/04 - Mangold). Gegenüber seiner Mangold-Entscheidung hat der EuGH jetzt klargestellt, dass die Mitgliedstaaten der EU vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie (Richtlinie 2000/78/EG) nicht dazu verpflichtet sind, einen rechtlichen Schutz von Erwerbspersonen vor Diskriminierungen wegen ihres Alters zu gewährleisten: EuGH, Urteil vom 23.09.2008, C‑427/06 (Bartsch gg. Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH). |
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08/099 Die „Mangold-Rechtsprechung“ des EuGH und des BAG auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts | |
23.09.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 26.04.2006 (7 AZR 500/04) entschieden, dass die wesentlichen Aussagen des Mangold-Urteils des Erupäischen Gerichtshfs (EuGH) für deutsche Gerichte verbindlich seien. Demzufolge hat das BAG die politisch und rechtlich umstrittene, im damaligen Teilzeit- und Befristungsgesetz enthaltene Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern im Alter ab 52 Jahren als ungültig behandelt, d.h. das BAG hat ein deutsches Gesetz nicht angewandt. Gegen dieses zulasten des Arbeitgebers ergangene Urteil des BAG legte dieser Verfassungsbeschwerde ein, die nunmehr in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung ansteht (2 BvR 2661/06). |
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08/095 Diskriminierung bei Benachteiligung eines Arbeitsnehmers wegen der Behinderung seines Kindes | |
27.08.2008. Die Richtlinie 78/2000/EG schützt Arbeitnehmer gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben "wegen einer Behinderung". Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann eine verbotene Benachteiligung im Sinne dieser Richtlinie auch dann vorliegen, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer zwar selbst nicht behindert ist, aber einen behinderten Angehörigen hat, um den er sich kümmern muss. Führt diese private Belastung zu einer Benachteiligung im Arbeitsverhältnis, kann eine behinderungsbedingte Diskriminierung vorliegen: EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-303/06 (Coleman gg. Attriddge Law, Steve Law). |
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08/086 Diskriminierung durch öffentliche Äußerung ohne konkretes Opfer | |
30.07.2008. Äußert ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Einstellungskampagne öffentlich, er werde Einwanderer ablehnen, ist das eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft gemäß Art.2 Abs.2 Buchstabe a) der Richtlinie 2000/43/EG. Solche Äußerungen genügen, um eine Vermutung für eine diskriminierende Einstellungspolitik im Sinne des Art.8 Abs.1 der Richtlinie 2000/43 zu begründen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass er den Gleichbehandlungsgrundsatz bei seiner Einstellungspraxis nicht verletzt: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.07.2008, C-54/07. |
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08/074 Mit 31 Jahren zu alt für die Feuerwehr? | |
14.07.2008. In Hessen und in anderen Bundesländern gelten Höchstaltersgrenzen für die Einstellung als Feuerwehrbeamter, die ältere Interessenten bzw. Bewerber als verbotene Diskriminierung wegen ihres Alters empfinden. Und in der Tat: Solche Altersgrenzen, die in Hessen mit 30 Jahren recht niedrig sind, sind eine Benachteiligtung Älterer und müssen daher sachlich gerechtfertigt sein. Ob das der Fall ist, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2008, 9 E 3856/07. |
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08/069 Einigung über EU-Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit | |
04.07.2008. Am 10.06.2008 einigten sich die Arbeitsminister der EU-Staaten über eine "Entschärfung" der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung („Arbeitszeitrichtlinie“) und auf die Verabaschiedung einer neuen Richtlinie zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ("Leiharbeit"): Pressemittelung der EU-Kommission vom 10.06.2008, IP/08/912. |
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08/060 Kein Familienzuschlag für Beamte in Lebenspartnerschaft | |
20.06.2008. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es keine unzulässige Diskriminierung wegen der sexuellen Identität und auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG), schwule und lesbische Beamte bzw. Beamtinnen vom Verheiratetenzuschlag auszunehmen, obwohl sie mit ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. In einer aktuellen Entscheidung hat das BVerfG noch mal nachgelegt und klargestellt, dass diese Schlechterstellung auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt: BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 1830/06. |
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08/059 Verstoß gegen EU-Recht durch Schlechterstellung junger Hinterbliebener beim Betriebsrentenbezug? | |
19.06.2008. Betriebsrentenregelungen enthalten manchmal Altersabstandsklauseln, mit denen Witwen bzw. Witwer verstorbener Arbeitnehmer vom Bezug einer Hinterbliebenenrente ausgeschlossen werden, falls sie erheblich - etwa mehr als 15 Jahre - jünger als der Verstorbene sind. Das ist möglicherweise eine mittelbare Altersdiskriminierung älterer Arbeitnehmer, die häufiger als jüngere von einer solchen Klausel betroffen sind, wenn sie im vorgerückten Alter heiraten - denn mit 20 oder 25 kann man niemanden heiraten, der mehr als 15 Jahre jünger ist. Eine solche Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer ist vor dem Hintergrund der Richtlinie 2000/78/EG nicht allein damit zu rechtfertigen, dass der zahlungspflichtige Arbeitgeber seine finanziellen Lasten beschränken will: Schlussanträge der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) E. Sharpston, vom 22.05.2008, C-427/06 (Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH). |
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08/058 Umsetzung der Entsenderichtlinie in nationales Recht | |
30.05.2008. Die europäische Kommission fordert eine bessere Umsetzung der Entsende-Richtlinie. Künftig soll ein Binnenmarktinformationssystem (Internal Market Information System, IMI) den Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern erleichtern. Zu diesem Informationssystem sollen auch entsandte Arbeitnehmer Zugang haben. Die Arbeitnehmer sollen damit leicht zugängliche, verlässliche und aktuelle Informationen über die Beschäftigungsbedingungen des Ziellandes erhalten und dadurch ihre Rechte besser durchsetzen können: Verbesserung der Arbeitsbedingungen für 1 Million entsandte Arbeitnehmer: EU fordert rasches Handeln, Pressemitteilung der Europäsischen Kommission vom 03.04.2008. |
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08/054 Diskriminierung durch öffentliche Äußerungen - auch ohne konkretes Opfer? | |
26.05.2008. Äußert ein Arbeitgebers während einer Einstellungskampagne öffentlich, dass er Bewerbungen von Einwanderern ablehnen würde, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft im Sinne von Art.2 Abs.2 Buchstabe a) der Richtlinie 2000/43/EG dar, auch wenn kein individueller Bewerber davon betroffen ist: Schlussanträge des Generalanwalts M. Poiares Maduro, vom 12.03.2008, Rs. C-54/07 (Feryn). |
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08/046 Europarecht verbietet Benachteiligungen von Homosexuellen beim Bezug von Hinterbliebenenrenten | |
28.04.2008. Künftig können Schwule und Lesben, die mit ihrem verstorbenen Partner in eingetragener Lebenspartner gelebt haben, wie ehemals verheiratete Witwer eine Hinterbliebenenrente aus berufsbezogenen Versorgungseinrichtungen verlangen. Denn die traditionelle Besserstellung von ehemals verheirateten Hinterbliebenen verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG. Denn diese Richtlinie will alle Formen der Diskriminierungen beim Bezug von „Arbeitsentgelt“ wegen der sexuellen Ausrichtung beseitigen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 01.04.2008, C-267/06 (Tadao Maruko). |
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08/039 Abschied von Tariftreueklauseln im Vergaberecht? | |
17.04.2008. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die öffentliche Hand Bedingungen stellen, d.h. darauf achten, dass die beauftragten Unternehmen bestimmte Mindestlöhne zahlen. Das darf aber nicht zulasten ausländischer Anbieter gehen, denn das verbietet das europäische Recht und hier insbesondere die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie). Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Entsenderichtlinie mit vergaberechtlichen Vorschriften in EU-Mitgliedstaaten unvereinbar ist, denen zufolge Bauaufträge nur an Unternehmen vergeben werden können, die bei der Ausführung mindestens den am Ausführungsort geltenden Tariflohn zahlen: EuGH, Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-346/06 (Rüffert). |
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08/035 Kein Sonderkündigungsschutz vor Implantierung von „in vitro“ befruchteten Eizellen | |
20.03.2008. Art.10 Nr.1 der Richtlinie 92/85/EWG schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass eine Frau, die sich Eizellen entnehmen und diese außerhalb ihres Körpers („in vitro“) befruchten lässt, vor der Implantierung der befruchteten Eizellen in ihren Körper nicht als „schwanger“ im Sinne der Richtlinie anzusehen ist. Daher kann sie sich auch nicht auf Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes zugunsten schwangerer Arbeitnehmerinnen berufen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.02.2008, C-506/06 (Mayr). |
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08/029 Ist der Verfall von Urlaubsansprüchen europarechtswidrig? | |
25.02.2008. Wird der Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen, der durch Art.7 der Richtlinie 2003/88/EG vorgeschrieben ist, wie im deutschen Urlaubsrecht so umgesetzt, dass der Anspruch bei einer lange dauernden Krankheit immer am 31. März des nächsten Jahres verfällt, werden Arbeitnehmer infolge ihrer Erkrankung schlechter gestellt als ihre gesunden Kollegen. Das verstößt gegen die Richtlinie 2003/88/EG, so jedenfalls die Generanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Verica Trstenjak: Schlussanträge der Generalanwältin Verica Trstenjak vom 24.01.2008, C-350/06 (Schultz-Hoff). |
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08/020 Erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet | |
05.02.2008. Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie) in deutsches Recht eingeleitet. Die Richtlinie 2000/78/EG dient dem Schutz gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben und wurde in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt. Nach Ansicht der Kommission war das unzureichend: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 31.01.2008: Kommission schließt Lücken bei den Regelungen zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. |
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08/019 Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU | |
04.02.2008. Die Europäische Kommission hat am 23.01.2008 ihren fünften Jahresbericht über die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Europäischen Union vorgelegt: Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2008, vom 23.01.2008 |
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08/011 Streikrecht versus Niederlassungsfreiheit | |
18.01.2008. Streiks können die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) begrenzen, wenn sie die Verlagerung von Betrieben in Länder mit niedrigerem Lohnniveau verhindern sollen. In dem Streit zwischen einer finnischen Gewerkschaft und einer finnischen Reederei, die eines ihrer Schiffe zum Zwecke der Lohnkostensenkung künftig mit estnischer Besatzung fahren lassen wollte, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt sein kann. Hier nennt der Gerichtshof die konkrete objektive Gefährdung von Arbeitsplätzen und die objektive "Erforderlichkeit" von Streiks zur Erreichung der gewerkschaftlichen Ziele: EuGH, Urteil vom 11.12.2007, C-438/05 (Viking Line). |
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08/002 Europarechtswidrige Benachteiligung von Teilzeit-Beamten bei Überstunden | |
03.01.2008. Werden Beamte, die in Teilzeit beschäftigt werden, zur Mehrarbeit herangezogen, wird diese Mehrarbeit nach deutschem Beamtenrecht geringer vergütet als die vergleichbare Arbeitszeit von Vollzeitbeamten. Das kann zu einer mittelbare Diskriminierung von Frauen führen, falls sich unter den Teilzeitbeamten weit überwiegend Frauen befinden: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.12.2007, C-300/06 (Voß). |