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00: Grundgesetz (GG)
Grundgesetz (GG) - Auszug
Das Grundgesetz (kurz: "GG") ist die Verfassung Deutschlands und enthält daher grundlegende und allgemeine Vorschriften, die allen anderen Rechtsvorschriften vorgehen. Sie sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihm folgenden Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bei der Auslegung von Gesetzen, aber auch bei der Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vorrangig zu beachten.
Im folgenden werden nur einige der wichtigsten Bestimmungen des GG wiedergegben, die auch im Arbeitsrecht immer wieder eine Rolle spielen.
Damit Sie zu möglichst jedem Artikel rasch die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext vielfach mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Gesetzesfassungen des GG finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
I. Die Grundrechte
II. Der Bund und die Länder
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |