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LAG Berlin: Keine Diskriminierung wegen Alters durch Stellenausschreibung „Junior Personalreferent“
Wer als (künftiger) Arbeitgeber eine Stellenanzeige aufgibt, muss daher auf altersneutrale Formulierungen achten. Denn auch wenn diskriminierte Bewerber nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags haben (vgl. § 15 Abs.6 AGG), sind Entschädigungsansprüche möglich (§ 15 Abs.2 AGG).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting“ in einer Stellenausschreibung kein Indiz für eine altersbedingte Diskriminierung älterer Bewerber bei der Stellenbesetzung ist (Urteil vom 21.07.2011, 5 Sa 847/11).
- Diskriminierung bei der Bewerbung: Wie können Bewerber das beweisen?
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Bezeichnung als „Junior“ genügt nicht als Diskriminierungsindiz
Diskriminierung bei der Bewerbung: Wie können Bewerber das beweisen?
Der Gesetzgeber hat bedacht, dass man anderen Menschen nicht „in den Kopf gucken kann“. Abgelehnte Stellenbewerber müssen deshalb im Prozess nicht die Diskriminierung selbst beweisen, sondern nur Indiztatsachen, die eine Diskriminierung vermuten lassen (§ 22 AGG). Gelingt der Nachweis solcher Diskriminierungsindizien, muss der Arbeitgeber die Vermutung widerlegen. Bei Fällen, in denen ein Bewerber abgelehnt wurde, müsste er also beweisen, dass seine Auswahl diskriminierungsfrei war.
Erfolglose Bewerber versuchen meist, aus der Stellenausschreibung Indizien für eine Diskriminierung herzuleiten. So kann es z.B. als altersdiskriminierend bewertet werden, wenn ein „junger“ Jurist gesucht wird, der über „erste Berufserfahrung (bis 2 Jahre)“ verfügt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 10/182). Auch die Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger kann eine Diskriminierung wegen des Alters sein (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/158).
Grenzwertig ist es, wenn ein „Jungmakler“ für ein „junges dynamisches Team“ gesucht wird. Ein solcher von unserer Kanzlei vertretener Fall endete vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vor einiger Zeit mit einem Vergleich (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/109). Nun hatte das Landesarbeitsgericht Berlin die Gelegenheit, über einen ähnlichen Fall zu entscheiden, in dem als Indiz die Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting“ angeführt wurde (Urteil vom 21.07.2011, 5 Sa 847/11).
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Bezeichnung als „Junior“ genügt nicht als Diskriminierungsindiz
Ein Unternehmen aus der Werbebranche hatte eine Stelle als „Junior Personalreferent Recruiting (m/w)“ ausgeschrieben und darauf hingewiesen, dass für die Aufgabe erste einschlägige Berufserfahrungen im Personalwesen verlangt werden. Ein 41jähriger bewarb sich erfolglos und forderte dann eine Entschädigung von drei Monatsgehältern, immerhin knapp 10.000 Euro.
Doch das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 24.02.2011, 33 Ca 14979/10) wies seine Klage ebenso ab, ebenso wie das LAG Berlin-Brandenburg. In seiner Begründung folgte es der Argumentation des beklagten Arbeitgebers. Das Wort „junior“ bedeutet im Englischen zwar „jung“. Im Zusammenhang mit einer beruflichen bzw. betrieblichen Stellung wird es jedoch im Sinne von „von geringerem Dienstalter“ bzw. „von niedrigerem Rang“ verwendet. Die „erste einschlägige Berufserfahrung“ war ebenfalls kein Diskriminierungsindiz, da sie auch ältere Bewerber mit einem Zweitstudium gesammelt haben können.
Fazit: Die Diskriminierungsvermutung des § 22 AGG erleichtert abgelehnten Bewerbern zwar den Beweis einer Diskriminierung, ist aber kein Freibrief für Entschädigungsansprüche. In der rechtlichen Grauzone sollten abgelehnte Bewerber klagen, denn es besteht immer die Möglichkeit, dass sich der Arbeitgeber angesichts des Prozessrisikos im Wege des Vergleichs zu einer Geldzahlung bereit erklärt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom an 20.07.2011, 5 Sa 847/11
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Arbeitsrecht aktuell: 11/183 Geschäftsführer: Diskriminierung durch Stellenausschreibung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/158 Betriebsrat und AGG - Anspruch auf Unterlassen von Diskriminierungen bei Stellenausschreibung
- Arbeitsrecht aktuell: 09/109 Meint „Jungmakler“ junge Makler oder Berufsanfänger?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/182 Hoher Schadensersatz nur für den Besten
- Arbeitsrecht aktuell: 07/049 Jung genug zu arbeiten, aber zu alt für eine unbefristete Einstellung?
Letzte Überarbeitung: 1. Juni 2014
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