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LAG Berlin: Keine Diskriminierung durch Verstoß gegen Tarifvertrag bei Beförderung
Viele Entscheidungen drehen sich daher um die Frage, ob der Arbeitnehmer genügend für eine mögliche Diskriminierung vorgetragen und ob der Arbeitgeber die eine daraus folgende Diskriminierungsvermutung widerlegt hat. In einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall war ausschlaggebend, ob das Abweichen von einer tariflichen Beförderungsregel ein Diskriminierungsindiz ist (Urteil vom 18.02.2011, 13 Sa 2049/10).
In dem Tarifvertrag eines Spielcasinos wurden Arbeitnehmer in verschiedene Gruppen unterteilt. Für eine Beförderung wurde eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der niedrigeren Gruppe gefordert. Bei einer Ausschreibung ließ der Arbeitgeber aber auch andere Arbeitnehmer zu. Ein abgelehnter 59-jähriger Bewerber fühlte sich daher altersdiskriminiert und forderte eine Entschädigung - zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 13.08.2010, 28 Ca 10058/10) und das LAG meinten.
Fazit: Der Kläger verlor, weil die Tarifregelung nicht Diskriminierungen gezielt ausgleichen, sondern nur ausreichende Berufserfahrungen bei Beförderungen sicherstellen will. Daher war der Tarifverstoß hier kein Diskriminierungsindiz. Und dass sich der Arbeitgeber für eine jüngere Bewerberin entschied, indiziert auch keine Diskriminierung. Aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus sollten Arbeitnehmer Diskriminierungsklagen nur führen, wenn sie besser begründet sind als hier im Streitfall.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2011, 13 Sa 2049/10
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
Letzte Überarbeitung: 8. Juni 2014
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