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01: Weimarer Reichsverfassung (WRV)
Verfassung des Deutschen Reichs, vom 11.08.1919, RGBl. 1919, S. 1383
Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 31.07.1919 in Weimar beschlossen. Am 11.08.1919 wurde sie durch Friedrich Ebert unterschrieben und am 31.08.1919 verkündet.
Sie wird üblicherweise als "Weimarer Reichsverfassung" bzw. abgekürzt als "WRV" bezeichnet und war die erste demokratische Verfassung Deutschlands.
Aufgrund von Art. 140 Grundgesetz (GG) gelten einige wichtige Vorschriften der WRV als Bestandteile des GG heute noch weiter, nämlich die hier wiedergegebenen Artikel zum Verhältnis von Staat und Kirche. Diese Artikel garantieren das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und sind daher im Arbeitsrecht immer dann von Bedeutung, wenn es um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern kirchlicher Einrichtungen geht.
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