HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

12: Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 (Richtlinie 2010/18/EU)

Art. 4

Die Richtlinie 96/34/EG wird mit Wirkung vom 8. März 2012 aufgehoben. Verweisungen auf die Richtlinie 96/34/EG gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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030 / 26 39 620
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Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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