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20/105b Sonderzahlungen im Krankheitsfall
14.10.2020. Zahlen Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum ohne den Vorbehalt der Freiwilligkeit ein Weihnachtsgeld aus, so haben die Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Übung auch in der Zukunft einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Fraglich ist jedoch, ob dieser Anspruch auch dann besteht, wenn ein Arbeitnehmer schon über längere Zeit erkrankt und arbeitsunfähig ist. Sind die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung abgelaufen und bezieht der Arbeitnehmer nur noch Krankengeld, könnte dies auch dazu führen, dass er keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat.
Dies kommt darauf an, ob das Weihnachtsgeld die Betriebstreue fördern oder die geleistete Arbeit bezahlen soll. Wird der Zweck der Sonderzahlung nicht ausdrücklich bestimmt, soll das Weihnachtsgeld in der Regel die geleistete Arbeit vergüten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeld im Krankheitsfall, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2020, 9 Sa 13/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 21|2020 LAG Baden-Württemberg: Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei längerer Erkrankung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
Letzte Überarbeitung: 14. Dezember 2021
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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