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ARBEITSRECHT AKTUELL // 21/019

Ver­län­ge­rung des er­leich­ter­ten Zu­gangs zur Kurz­ar­beit

Die Bun­des­re­gie­rung ver­län­gert Kurz­ar­bei­ter­re­geln bis En­de Ju­ni
Schreiben der Bundesagentur für Arbeit mit darauf liegenden Geldscheinen

26.03.2021. Die Bun­des­re­gie­rung hat die be­son­de­ren Re­geln zur Kurz­ar­beit an­läss­lich der an­hal­ten­den Co­ro­na-Pan­de­mie bis En­de Ju­ni ver­län­gert.

Der er­leich­ter­te Zu­gang zur Kurz­ar­beit galt bis­her bis zum 31. März 2021 und wird nun bis zum 30. Ju­ni 2021 ver­län­gert. So­mit gel­ten die Re­geln künf­tig auch für Be­trie­be, der erst nach dem 31. März das ers­te Mal oder nach min­des­tens drei Mo­na­ten Un­ter­bre­chung Kurz­ar­beit ein­füh­ren.

Die ver­län­ger­ten Re­geln be­tref­fen ins­be­son­de­re Zu­gangs­er­leich­te­run­gen für die Ge­wäh­rung von Kurz­ar­bei­ter­geld. Da­zu ge­hört un­ter an­de­rem der Ver­zicht auf den Auf­bau von ne­ga­ti­ven Ar­beits­sal­den, die Ab­sen­kung der Min­dest­an­zahl von be­trof­fe­nen Be­schäf­tig­ten im Be­trieb auf 10 Pro­zent statt 30 Pro­zent und die Mög­lich­keit, auch Leih­ar­bei­tern Kurz­ar­bei­ter­geld zu zah­len.

Nach Hoch­rech­nun­gen der Bun­des­agen­tur für Ar­beit stieg die Zahl der von Kurz­ar­beit be­trof­fe­nen Be­schäf­tig­ten seit Ok­to­ber ste­tig an. Wäh­rend im Ok­to­ber rund 2,06 Mil­lio­nen Be­schäf­tig­te in Kurz­ar­beit ar­bei­te­ten, liegt die Zahl für Fe­bru­ar nach Um­fra­ge­da­ten des in­fo-In­sti­tuts bei 2,7 Mil­lio­nen.

Die Ver­län­ge­rung soll Ar­beit­ge­bern und Be­schäf­tig­ten Pla­nungs­si­cher­heit ge­wäh­ren, so Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil, „Kurz­ar­beit ist un­ser wich­tigs­tes In­stru­ment, um Ar­beits­plät­ze und Ein­kom­men zu si­chern.“

Die Bun­des­re­gie­rung schätzt die Kos­ten für den Haus­halt der Bun­des­agen­tur für Ar­beit auf rund 270 Mil­lio­nen EUR für die­ses und fol­gen­des Jahr.

Die Ver­ord­nung tritt am Tag ih­rer Ver­kün­dung in Kraft, die­se soll noch vor dem 01.04.2021 er­fol­gen.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 31. Januar 2022

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