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"Aufhebungsverträge II: Ausgestaltung"
Der Vorteil von Aufhebungsverträgen im Vergleich zu Kündigungen besteht in der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit.
Durch Aufhebungsverträge können Kündigungsfristen nach Belieben verkürzt oder verlängert werden, und man kann Freistellungen und Urlaubsfragen im beiderseitigen Einvernehmen eindeutig regeln.
Dabei müssen die gesetzlichen Vorschriften des Kündigungsschutzes nicht eingehalten werden, denn sie gelten nicht für Aufhebungsverträge.
Diese Vorteile sind alleredings mit Risiken verbunden. Denn wenn (fast) alle Aspekte der Vertragsbeendigung frei vereinbart werden können, sollte man sich über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen im Klaren sein. Viele oft empfohlene Klauseln sind nur unter bestimmten Umständen sinnvoll oder können nachteilige Folgen haben.
In dem Webseminar "Aufhebungsverträge II: Ausgestaltung" klären wir gemeinsam folgende Fragen:
- Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, Sprinterklausel
- Abfindungsvereinbarungen
- Freistellungsvereinbarungen, Abgeltung von Urlaub und Überstunden
- Wettbewerbsklauseln
- Herausgabepflichten, Verschwiegenheitsklauseln
- Zeugnisregelungen
- Regelung von Vergütungsansprüchen, Ausgleichsklauseln
- Besonderheiten beim Abwicklungsvertrag
Durch die Veranstaltung führt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Hensche. Dr. Hensche verfügt über langjährige Erfahrungen als Hochschuldozent und Referent arbeitsrechtlicher Fortbildungsveranstaltungen.
Die Veranstaltung ist eine Live-Präsentation, bei der Referent und Teilnehmer über das Internet online miteinander verbunden sind. Daher kann das Webinar nur an vorab festgelegten Terminen stattfinden. Der Vorteil gegenüber einer Aufzeichnung (Lehr-Video) besteht darin, dass Sie als Teilnehmer bzw. Teilnehmerin über die Chat-Funktion des Seminarraums Kontakt zum Referenten aufnehmen und Fragen und Anmerkungen äußern können.
Wir nehmen uns auch nach Beendigung des etwa 60-minütigen Webinars Zeit, Fragen zu beantworten. Falls nötig, arbeiten wir Ihnen weitere Informationen im Nachgang per E-Mail zu.
Die schriftlichen Seminarunterlagen informieren Sie ausführlich und in allgemeinverständlicher Weise über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Aufhebungsverträgen, verbunden mit Hinweisen zur aktuellen Rechtsprechung. Das Skript erhalten Sie einige Tage vor Beginn der Veranstaltung als pdf per E-Mail, damit Sie sich schon einmal einlesen können, wenn es Ihre Zeit erlaubt. Ansonsten starten Sie einfach mit uns zusammen und werden hoffentlich nach einer Stunde viel gelernt haben. Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat über Ihre Teilnahme.
Wir arbeiten mit der Webinar-Software "YuLinc" der Firma Netucate, einem deutschen Anbieter. Zur Nutzung des Programms benötigen Sie keine Installationssoftware oder dergleichen, sondern lediglich einen Webbrowser (z.B. Internet Explorer, Firefox, Google Chrome oder Safari) und den Adobe Flashplayer. Weitere Informationen zum Thema Technik finden Sie hier.
Für Ihre Einwahl in den Seminarraum am Tag des Webinars brauchen Sie wiederum nur einem Link zu folgen, den wir Ihnen kurz vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail zusenden.
Unsere Webinar-Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und an deren Betriebsräte, d.h. Vertragspartner und zahlungspflichtige Kunden (Rechnungsadressaten) können allein Unternehmen und Betriebsräte (Gremien) sein, nicht aber Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Seminarteilnehmer sind als solche nicht Auftraggeber und Rechnungsadressaten.
Veranstalter bzw. Webinar-Anbieter ist die AFB Arbeitsrechtlicher Fachbuchverlag GmbH, Länderallee 27, 14052 Berlin (HRB 131385 B, AG Charlottenburg).
Sie möchten gerne an einem der nächsten Veranstaltungstermine unser Web-Seminar "Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge" besuchen? Dann können Sie sich hier anmelden.
Sollten Sie Fragen zu der Veranstaltung haben, die auf dieser Webseite nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne per E-Mail an service@afb-verlag.de.
Letzte Überarbeitung: 5. März 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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