- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Urteile 2023
- Urteile 2021
- Urteile 2020
- Urteile 2019
- Urteile 2018
- Urteile 2017
- Urteile 2016
- Urteile 2015
- Urteile 2014
- Urteile 2013
- Urteile 2012
- Urteile 2011
- Urteile 2010
- Urteile 2009
- Urteile 2008
- Urteile 2007
- Urteile 2006
- Urteile 2005
- Urteile 2004
- Urteile 2003
- Urteile 2002
- Urteile 2001
- Urteile 2000
- Urteile 1999
- Urteile 1998
- Urteile 1997
- Urteile 1996
- Urteile 1995
- Urteile 1994
- Urteile 1993
- Urteile 1992
- Urteile 1991
- Urteile bis 1990
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Verringerung der Arbeitslosenzahlen per Gesetz

25.01.2007. Mit der Agenda 2010 hatte sich die Regierung Schröder nicht nur Freunde gemacht.
Daher kann man mit späterer Wiedergutmachung politisch punkten. Das bewies vor kurzem der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck, der sich gegen seinen Parteikollegen Müntefering mit der Forderung nach teilweisen Rücknahme von Maßnahmen des umstrittenen Reformpakets durchsetzte.
Mit ihrem Gesetzentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 11.12.2007 wollen die Koalitionsparteien jetzt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitnehmer wieder verlängern (wir berichtete darüber in Arbeitsrecht Aktuell 8/07: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2007 / 2008).
Auf einen Nebeneffekt der Gesetzesreform machte vor kurzem Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ aufmerksam. Denn die Gesetzesänderung wird auch Konsequenzen für die Führung der Arbeitslosenstatistik haben.
Nach § 53a SGB II in Artikel 2 des Gesetzentwurfs sollen künftig Personen, die das 58. Lebensjahr beendet haben und mindestens ein Jahr lang als Arbeitssuchende Leistungen der Grundsicherung bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde, künftig nicht mehr als arbeitslos gelten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sich diese Personen auch noch weiterhin um einen Arbeitsplatz bemühen. Ihre einjährige Erfolglosigkeit erhält eine Art Etikett „aussichtsloser Fall“ und wird damit qua Gesetz künftig nicht mehr als arbeitslos bezeichnet werden.
Somit definiert künftig nicht die Suche nach Arbeit den erwerbsfähigen arbeitslosen Menschen, sondern seine Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt. Nach dieser Logik waren früher bereits die Sozialhilfeempfänger aus der Statistik verbannt worden, bis sie mit den Hartz IV-Gesetzen wieder aufgenommen wurden.
Man ist versucht, den alten Kalauer zu bemühen, dem zufolge man nur der Statistik trauen kann, die man selbst gefälscht hat. Was auf den ersten Blick politisch klever erscheinen mag, ist aber langfristig unklug, denn das politisch motivierte Umdefinieren von zentralen Begriffen der Arbeitslosenstatistik macht diese für längere Periodenvergleiche praktisch unbrauchbar.
Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:
- Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD, vom 11.12.2007 (Bundestag Drucks. 16/7460)
- Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht 140. Sitzung, Berlin, Freitag den 25.01.2008
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitslosengeld I
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitslosenversicherungspflicht
- Arbeitsrecht aktuell: 08/021 Nach der 58er-Regelung Zwangsverrentung mit 63 Jahren?
- Arbeitsrecht aktuell: 08/017 Weitere Senkung der Arbeitslosenbeiträge?
- Arbeitsrecht aktuell: 08/016 Verlängerung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für Ältere
- Arbeitsrecht aktuell: 08/007 Arbeit und Soziales: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2007 / 2008
Letzte Überarbeitung: 6. März 2018
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de