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AGB, AGB-Kontrolle

AGB ist eine Abkürzung und steht für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. AGB sind das „Kleingedruckte“ eines Vertrags, d.h. die Vertragsklauseln, die eine Partei (der AGB-Verwender) für viele Verträge vorab ausgearbeitet hat und dann bei Vertragsschluss der anderen Vertragspartei zum Abzeichnen vorlegt. AGB muss man bei vielen Verträgen abnicken, ob nun bei Eröffnung eines Bankkontos, beim Autokauf, bei einer Pauschalreise oder auch als Arbeitnehmer, wenn man einen Arbeitsvertrag abschließt.
Da die Vertragspartner von AGB-Verwendern praktisch keine Chance haben, den Inhalt der AGB zu beeinflussen, gibt es gesetzliche Regeln, die die Übermacht des AGB-Verwenders bei der Ausgestaltung und Verwendung seiner Vertragsklauseln begrenzen. Diese AGB-Kontrolle läuft darauf hinaus, dass bestimmte Klauseln von den Gerichten für ungültig erklärt werden.
Informationen dazu, wie die AGB-Kontrolle im Arbeitsvertragsrecht funktioniert, finden Sie unter dem Stichwort "Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)".
Letzte Überarbeitung: 14. Juli 2016
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