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Verfallsklausel
Eine Verfallsklausel, wie sie oft in Tarifverträgen und in Arbeitsverträgen enthalten ist, besagt, dass arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen, d.h. endgültig untergehen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit, der sog. "Verfallsfrist" oder "Ausschlussfrist", geltend gemacht werden.
Aufgrund einer Verfallsklausel bzw. aufgrund der darin geregelten Ausschlussfrist können arbeitsvertragliche Ansprüche aller Art, insbesondere Ansprüche auf Lohn und Gehalt, ohne sachlichen Grund allein aufgrund des Zeitablaufs verloren gehen. Verfallsklauseln sind daher sehr gefährlich für den Anspruchsinhaber, praktisch meist für den Arbeitnehmer.
Verfallsklausel ist ein anderes Wort für den Ausschlussklausel. Informationen zum Thema Verfallsklausel finden Sie unter "Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfrist".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
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