- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2025
- Arbeitsrecht 2024
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Auswirkungen der Arbeitskräftezuwanderung auf den deutschen Arbeitsmarkt

30.11.2024. Eine aktuelle, von der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Studie von Alexander Kubis und Lutz Schneider schätzt, dass die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland bis 2040 ohne Zuwanderung um 10 Prozent sinken wird.
Die Projektion der Studienautoren besagt, dass die Zahl der Arbeitskräfte von derzeit 46,4 Mio. ohne zusätzliche Einwanderer bis 2040 auf 41,9 Mio. zurückgehen würde. Bis zum Jahr 2060 gehen die Autoren sogar von einem Rückgang auf 35,1 Mio. aus.
Um den Bedarf des zukünftigen Arbeitsmarkts zu decken und das Erwerbspersonenpotenzial nicht einbrechen zu lassen, braucht es bis 2040 jährlich rund 288.000 internationale Arbeitskräfte.
Grundlage für diese Berechnung ist eine aktuelle Vorausberechnung des Arbeitskräftebedarfs bis 2040 durch das (der Bundesagentur für Arbeit angeschlossene) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Diese Prognose geht von 44,3 Mio. im Jahr 2040 benötigten Arbeitskräften aus, was einem Potnetial von Erwerbspersonen in einer nochmals deutlich darüber liegenden Größenordnung von 45,7 Mio. Personen entspricht. Mit Erwerbspersonenpotential ist das gesamte Angebot an Arbeitskräften gemeint, d.h. einschließlich der Erwerbslosen und der sog. stillen Reserve von Personen, die nicht arbeitsuchend gemeldet sind, aber arbeiten könnten und ggf. auch arbeiten würden, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt wären.
Innerhalb Deutschlands wären die Bundesländer unterschiedlich stark betroffen, falls es keine Zuwanderung in der o.g. Größenordnung geben sollte.
Infolge des ungünstigen Altersaufbaus und der bereits begonnenen Berentung der Generation der Baby Boomer wäre der künftige Rückgang der Arbeitskräfte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland besonder deutlich. Hier ist mit einem Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung von über zehn Prozent zu rechnen. Besser dran sind vorausslichtlich die Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie Brandenburg.
Mit Blick auf den zu erwartenden künftigen Strukturwandel der deutschen Wortschaft gehen die Studienautoren davon aus, dass es in einigen Bundesländern nicht nur einen strukturbedingten Arbeitskräfteabbau geben wird, sondern auch einen Arbeitskräfteaufbau. Dieser Aufbau sollte, so die Autoren, in einigen Bundesländern stärker sein als der Abbau, nämlich voraussichtlich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Berlin und in Hamburg.
Im Ergebnis kommt die Studie zu dem Schluss, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften in den kommenden Jahrzehnten eine wichtige Grundlage für den deutschen Arbeitsmarkt sein wird. Auch wenn man weiterhin bemüht sein muss, Arbeitslose und Arbeitsuchende in die Erwerbsarbeit zu integrieren, wird der Arbeitsmarkt ohne Zuwanderung in erheblichen Größenordnungen kein ausreichendes Arbeitskräftepotential bereitstellen.
Letzte Überarbeitung: 9. April 2025
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de