-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Musterschreiben: Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung
Stichworte: Anhörung des Betriebsrats, Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
Weiterführende Stichworte: Betriebsstilllegung, Betriebsschließung, Sozialauswahl, Massenentlassung, Sozialplan
Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen betriebsbedingte Kündigung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen betriebsbedingte Kündigung“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Text der Anhörung rechtliche Festlegungen herbeiführen, die in Ihrem Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgendetwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
An den Betriebsrat
zu Händen des / der Betriebsratsvorsitzenden
- im Hause -
Musterstadt, XX.XX.20XX
Anhörung gemäß § 102 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir beabsichtigen, Herrn Max Mustermann aus dringenden betriebsbedingten Gründen ordentlich unter Wahrung der gesetzlichen / tarifvertraglichen / arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist von XX Monaten zum Monatsende und somit zum XX.XX.20XX zu kündigen.
Die Sozialdaten von Herrn Mustermann sind:
- Geburtsdatum: XX.XX.19XX
- Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens: XX Jahre und XX Monate
- Eintrittsdatum: XX.XX.19XX
- Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des Ausscheidens: XX Jahre und X Monate
- Gesetzliche Unterhaltspflichten: X minderjährige/s Kind/er
- Schwerbehinderung: Nicht bekannt / Grad der Behinderung (GdB) von XX
Die Geschäftsleitung hat mit Beschluss vom XX.XX.20XX entschieden, die laufende Unterhaltsreinigung nicht mehr durch eigene Kräfte zu erledigen, sondern damit ab dem XX.XX.20XX die Firma XYZ zu beauftragen, die in der Vergangenheit bereits die Glasreinigung erledigt hat. Daher fällt ab diesem Zeitpunkt der Bedarf an Reinigungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter in unserem Betrieb endgültig weg.
Herr Mustermann ist gemäß seinem Arbeitsvertrag ausschließlich als Reinigungskraft eingestellt und daher von der oben genannten Unternehmerentscheidung betroffen. Wir haben infolge der Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten dauerhaft keinerlei Bedarf mehr an der Arbeitsleistung von Herrn Mustermann.
Anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu gegebenenfalls geänderten Vertragsbedingungen sehen wir nicht. Freie Arbeitsplätze sind nicht vorhanden.
Eine Sozialauswahl war nicht vorzunehmen, da Herr Mustermann nur mit den anderen beiden Reinigungskräften im Rahmen einer Sozialauswahl vergleichbar ist. Diese beiden Reinigungskräfte sollen aber ebenfalls zum oben genannten Termin betriebsbedingt gekündigt werden.
Wir bitten um Zustimmung bzw. Stellungnahme zu der in Aussicht genommenen Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine oder mehrere betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssen und dabei nichts falsch machen wollen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags, mit dem eine betriebsbedingte Kündigung vermieden oder gütlich geregelt werden soll, angefangen von der Bewertung eines ersten Vertragsentwurfs bis hin zur unterschriftsreifen Ausarbeitung von umfassenden Ausscheidensvereinbarungen. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Falls sich eine gütliche außergerichtliche Einigung über eine betriebsbedingte Kündigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
|
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de