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LAG Köln: Kündigung durch mündliche Abrede im privaten Bereich nicht ausgeschlossen
Dass ein so weitgehender Kündigungsschutz auch individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden, ergibt sich aus § 15 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), der für befristete Arbeitsverhältnisse die ordentliche Kündigung für die Dauer der Befristung ausschließt. Für einen Kündigungsausschluss reicht auch eine mündliche Zusage des Arbeitgebers. Sie muss aber konkret und verbindlich formuliert sein, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 28.09.2010 (5 Sa 814/10) zeigt.
Ein Firmeninhaber hatte seinem Arbeitnehmer und Freund in privatem Rahmen gesagt, er müsse sich keine Sorgen machen. Auch wenn es der Firma einmal nicht mehr so gut gehen sollte, würde er in jedem Fall der Letzte sein, der das Licht ausmacht. Nach einem Inhaberwechsel erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung. Das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 23.04.2010, 1 Ca 8799/09) und das LAG hielten sie für wirksam, weil die damalige Erklärung nur eine pauschale, unverbindliche „Wohlwollensäußerung“ war.
Fazit: Wechseln Arbeitgeber und Arbeitnehmer in privatem Rahmen ein paar freundliche Worte, ist das meist rechtlich unverbindlich. Denn für eine (arbeits)vertragliche Vereinbarung müssen die Parteien den ernstlichen Willen einer rechtlichen Bindung haben. Ein solcher Rechtsbindungswille ist bei mündlichen Erklärungen um so weniger naheliegend, je ungewöhnlicher die betreffende Vereinbarung ist. Kündigungsbeschränkungen sollten sich Arbeitnehmer daher vorsichtshalber schriftlich geben lassen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10
- Landesarbeitsgericht Köln (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Unkündbarkeit
- Arbeitsrecht aktuell: 12/256 Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/254 Sozialauswahl bei einzelvertraglich vereinbarter Unkündbarkeit.
- Arbeitsrecht aktuell: 10/061 Kündigungsschutz durch ausländisches Arbeitsverhältnis
- Arbeitsrecht aktuell: 09/215 Betriebsbedingte Kündigung im Kleinbetrieb nach 40 Jahren
- Arbeitsrecht aktuell: 09/123 Kein betrieblicher Sonderkündigungsschutz im Austausch gegen Lohnverzicht
Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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