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Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten
11.08.2011. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wird meist wegen eines gravierenden Fehlverhaltens ausgesprochen, d.h. als verhaltensbedingte Kündigung. Das Fehlverhalten kann z.B. in der Beleidigung eines Vorgesetzten liegen.
Für eine fristlose Kündigung muss die Beleidigung so grob sein, dass sie als "wichtiger Grund" im Sinne von § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - (BGB) anzusehen ist. Dann nämlich ist dem Arbeitgeber das Abwarten der Kündigungsfrist nicht zuzumuten und er kann fristlos kündigen.
Bei der Frage, ob das Arbeitgeber-Interesse am sofortigen Vertragsende schwerer wiegt als das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers, kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an, u.a. darauf, ob der Arbeitnehmer den Pflichtverstoß verschuldet hat.
Denn in aller Regel ist eine verhaltensbedingte Kündigung nicht ohne Verschulden zulässig. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (LAG) hat vor kurzem von dieser Regel eine Ausnahme gemacht (Urteil vom 09.06.2011, 5 Sa 509/10).
Nachdem ein Sachbearbeiter mit einer manischen-depressiven Persönlichkeitsstörung bereits wegen grober Beleidigungen abgemahnt worden war, hatte er einer Vorgesetzten öffentlich sexuelle Kontakte mit einem HIV-positiven Mann unterstellt. Er konnte zwar aus krankheitsbedingten Gründen sein Verhalten nicht steuern, doch hat er den Betriebsfrieden damit so schwer belastet, dass das Arbeitsgericht Lübeck (Urteil vom 09.09.2010, 2 Ca 646/10) und das LAG die fristlose Kündigung für wirksam hielten.
Fazit: Das Gericht folgte hier einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.1999 (2 AZR 665/98). Danach haben Arbeitgeber in Ausnahmefällen die Möglichkeit, gravierende Vertragsstörungen und/oder Störungen des Betriebsfriedens durch ein objektiv rechtswidriges, aber schuldloses Fehlverhalten mit einer verhaltensbedingten Kündigung zu beantworten. Arbeitnehmern ist daher abzuraten, im Kündigungsschutzprozess mit einer psychischen Krankheit zu argumentieren.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Gründe
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsfrist
- Arbeitsrecht aktuell: 19/159 Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp
- Arbeitsrecht aktuell: 17/134 Beleidigung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund
- Arbeitsrecht aktuell: 17/050 Kündigung wegen Beleidigung im Kleinbetrieb
- Arbeitsrecht aktuell: 16/274 Fristlose Kündigung wegen Beleidigung auf Facebook
- Arbeitsrecht aktuell: 11/206 Kündigung wegen Beleidigung von Kollegen in Romanform?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/021 Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 3. August 2019
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