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Urlaub nach Krankheit
24.08.2011. Arbeitnehmer, die über Jahre hinweg krank sind, verlieren seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Schultz-Hoff (Urteil vom 20.01.2009, C-350/06) ihren Urlaubsanspruch nicht für die Zeit der Erkrankung. Bei langer Krankheit wachsen Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltungsanspruch daher immer weiter an.
An sich schön, aber für viele Arbeitgeber zu teuer, die daher über eine krankheitsbedingte Kündigung nachdenken, d.h. es wird ein ungewollter Anreiz zur Kündigung geschaffen. Außerdem kann der Urlaubszweck der Erholung nicht grenzenlos aufgeschoben werden.
Fordert das EU-Recht, d.h. Art.7 der Richtlinie 2003/78/EG aber wirklich ein unbegrenztes Anwachsen des Urlaubsanspruchs bei Krankheit? Nach fünf Jahren Krankheit würde das zu 20 Wochen Resturlaub führen.
Die Generalanwältin beim EuGH Trstenjak meint in ihren Schlussanträgen vom 07.07.2011 im Fall Schulte gg. KHS (Rs. C-214/10), eine Sicherung des Urlaubs für 18 Monaten könnte europarechtlich ausreichen.
Ein Arbeitnehmer, Herr Schulte, war von 2002 bis zu seinem Ausscheiden im August 2008 durchgehend krank. 2009 klagte er 90 Tage Urlaubsabgeltung für 2006 bis 2008 ein. Nachdem er beim Arbeitsgericht Dortmund im wesentlichen Erfolg hatte, fragte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm den EuGH, ob das Europarecht verlangt, Urlaubsansprüche bei langer Krankheit unbegrenzt aufrecht zu erhalten oder ob eine Übertragung begrenzt werden könnte, etwa auf 18 Monate (Beschluss vom 15.04.2010, 16 Sa 1176/09).
Die Schlussanträge gehen breit auf die Argumente ein, die gegen eine endlose Verlängerung des Resturlaubs bei Krankheit sprechen. Die Mitgliedstaaten könnten, so das Ergebnis, den Übertragungszeitraum begrenzen, z.B. auf 18 Monate nach Ablauf des Bezugsjahrs oder auf eine noch kürzere Frist, vorausgesetzt der Erholungszweck wird gewahrt. Wie die damit bevorstehende Kursänderung des EuGH im deutschen Urlaubsrecht umgesetzt werden könnte, ist offen, da dieses eine solche Begrenzung nicht enthält.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 07.07.2011, C-214/10 (KHS gg. Schulte)
- Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 15.04.2010, 16 Sa 1176/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/274 Urlaub bei Dauerkrankheit verfällt nach 15 Monaten
- Arbeitsrecht aktuell: 12/169 Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist
- Arbeitsrecht aktuell: 11/234 Urlaub und Krankheit: Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen
- Arbeitsrecht aktuell: 10/065 Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX
- Arbeitsrecht aktuell: 09/126 Kein Verfall von Resturlaubsansprüchen infolge Krankheit seit dem 02.08.2006
- Arbeitsrecht aktuell: 09/057 Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend dem Schultz-Hoff-Urteil des EuGH
- Arbeitsrecht aktuell: 09/023 Bei dauerhafter Krankheit kein Verfall von Resturlaubsansprüchen
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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