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ARBEITSRECHT AKTUELL // 25/013

Än­de­run­gen zum elek­tro­ni­schen Ar­beits­zeug­nis

Seit Be­ginn des Jah­res kön­nen Ar­beits­zeug­nis­se nun voll­stän­dig di­gi­tal er­stellt wer­den.
Arbeitszeugnis

10.05.2025. Ab dem 1. Ja­nu­ar 2025 kön­nen Ar­beits­zeug­nis­se in Deutsch­land voll­stän­dig di­gi­tal er­stellt wer­den. Die­se Neue­rung ba­siert auf dem Bü­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV, wel­ches das bis­he­ri­ge Er­for­der­nis der Schrift­form lo­ckert.

Vor­aus­set­zung für die di­gi­ta­le Aus­stel­lung ist die Zu­stim­mung des Zeug­nis­emp­fän­gers. Oh­ne die­se Ein­wil­li­gung bleibt die klas­si­sche Schrift­form wei­ter­hin er­for­der­lich. Die di­gi­ta­le Si­gna­tur muss ei­ne qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Si­gna­tur (QES) sein, die höchs­te Si­cher­heits­stan­dards er­füllt und die Iden­ti­tät der un­ter­zeich­ne­ten Per­son zwei­fels­frei be­stä­tigt.

Die­se Ein­füh­rung elek­tro­ni­scher Ar­beits­zeug­nis­se er­mög­licht Un­ter­neh­men ei­ne ef­fi­zi­en­te­re und mo­der­ne­re Hand­ha­bung von Per­so­nal­un­ter­la­gen.

 

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie zum Bei­spiel hier:

https://www.saas.de/news/news/elek­tro­ni­sche-si­gna­tu­ren-fu­er-ar­beits­zeug­nis­se-ab-2025

Letzte Überarbeitung: 14. Mai 2025

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