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ARBEITSRECHT AKTUELL // 25/016

Neue Hin­zu­ver­dienst­gren­zen bei Früh­ren­te

Seit Be­ginn des Jah­res dür­fen Be­zie­her von Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten deut­lich mehr hin­zu­ver­die­nen.
Geringe Rente, älteres Ehepaar sitzt auf Euro-Münzen

15.05.2025. Ab 1. Ja­nu­ar 2025 gel­ten neue Hin­zu­ver­dienst­gren­zen für Rent­ner mit Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Be­zie­her ei­ner vol­len Er­werbs­min­de­rungs­ren­te dür­fen künf­tig bis zu 19.661,25 Eu­ro jähr­lich hin­zu­ver­die­nen, oh­ne dass ih­re Ren­te ge­kürzt wird. Für teil­wei­se Er­werbs­ge­min­der­te liegt die Min­dest­gren­ze bei 39.322,50 Eu­ro pro Jahr.

Dar­über hin­aus kann die in­di­vi­du­el­le Gren­ze hö­her aus­fal­len, ab­hän­gig von den höchs­ten Ent­gelt­punk­ten der letz­ten 15 Jah­re vor Ein­tritt der Er­werbs­min­de­rung.

Wird die je­wei­li­ge Gren­ze über­schrit­ten, er­folgt ei­ne An­rech­nung: 40 Pro­zent des über­stei­gen­den Be­trags wer­den auf die Ren­te an­ge­rech­net. Die­se An­pas­sun­gen sol­len Er­werbs­ge­min­der­ten ei­ne fle­xi­ble­re Teil­ha­be am Ar­beits­le­ben er­mög­li­chen.

 

Aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den sie zum Bei­spiel hier:

https://www.deut­sche-ren­ten­ver­si­che­rung.de/DRV/DE/Ue­ber-uns-und-Pres­se/Pres­se/Pres­se­mit­tei­lun­gen/Pres­se­mit­tei­lun­gen-ar­chiv/2024/2024-12-17-aen­de­run­gen-rv-2025.html

https://so­zi­al­ver­si­che­rung-kom­pe­tent.de/ren­ten­ver­si­che­rung/zah­len-wer­te/1540-hin­zu­ver­dienst­gren­zen-em-ren­ten-2025.html
 

Letzte Überarbeitung: 16. Mai 2025

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