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Veränderte Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren

14.05.2025. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Änderung wurde durch das Wachstumschancengesetz eingeführt und bedeutet, dass Arbeitgeber nicht mehr für die ermäßigte Besteuerung von Einmalzahlungen wie Abfindungen oder Jubiläumsboni verantwortlich sind. Stattdessen liegt die Verantwortung für die Anwendung der Fünftelregelung nun beim Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer, die davon profitieren möchten, müssen diese Tarifermäßigung im Rahmen ihrer Einkommenssteuerveranlagung beantragen. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet entsprechende Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen, trotzdem werden sie mit der neuen Regelung enorm entlastet.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel hier:
Letzte Überarbeitung: 16. Mai 2025
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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