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BVerwG, Ur­teil vom 26.01.2011, 8 C 46.09

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter
   
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen: 8 C 46.09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.01.2011
   
Leitsätze:

1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt. (Rn.22)

2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren mit einer Verlängerung bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres rechtfertigen kann. (Rn.31)(Rn.34)

Vorinstanzen: Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11.03.2008, M 16 K 07.2565
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.01.2009, 22 BV 08.1413
   

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