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IMPRESSUM-GENERATOR

Das Im­pres­sum auf "So­ci­al Me­dia" Pro­fi­len

Be­nö­ti­gen Be­trei­ber ei­nes Pro­fils bei­spiels­wei­se bei Face­book, Twit­ter und Co. ein Im­pres­sum?
Facebook like, Daumen hoch, Social Media

Das Land­ge­richt Aschaf­fen­burg be­stä­tig­te im Au­gust 2011, das kom­mer­zi­ell ge­nutz­te Pro­fi­le durch­aus der Im­pres­s­ums­pflicht nach § 5 Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) un­ter­lie­gen.

Oft wer­den die so­ge­nann­ten „Fan­sei­ten“ zu Mar­ke­ting­zwe­cken ver­wen­det. In die­sem Fall ist es not­wen­dig ei­ne dem TMG ent­spre­chen­de An­bie­ter­kenn­zeich­nung zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Es ist da­bei nicht zwin­gend not­wen­dig, das voll­stän­di­ge Im­pres­sum auf der Pro­fil­sei­te zu prä­sen­tie­ren. Ei­ne Ver­lin­kung zum Im­pres­sum der Home­page ge­nügt. Je­doch sind die Be­zeich­nung und der Ort die­ses Links zu be­ach­ten. Aus dem Link­text muss klar er­sicht­lich sein, dass es sich um das Im­pres­sum han­delt. Au­ßer­dem muss er ein­fach und ef­fek­tiv op­tisch wahr­nehm­bar sein.

Be­treibt man al­so ein nicht rein pri­va­tes Pro­fil in den so­zia­len Me­di­en, soll­te man sich vor Ab­mah­nun­gen schüt­zen und ein rechts­si­che­res Im­pres­sum er­stel­len. Er­stel­len Sie jetzt kos­ten­los und un­kom­pli­ziert Ihr in­di­vi­du­el­les Im­pres­sum mit un­se­rem Im­pres­sum-Ge­ne­ra­tor.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 7. September 2017

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